Märkischer Kreis. (pmk) . Im Zusammenhang mit der Trinkwasserverunreinigung in den Ortsteilen Stübecken, Landhausen und Wernshagen in Hemer bemüht sich der Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin des Märkischen Kreises um Aufklärung und beantwortet Fragen zur Untersuchung des Trinkwassers und zur Art der Verkeimung.
Info zu Clostridium perfringens:
Der in den Wasseruntersuchungen im betroffenen Stadtteil Hemers nachgewiesene Keim „Clostridium perfringens“ ist ein üblicher Indikatorkeim zum Nachweis einer Verschmutzung des Wassers durch Oberflächenwasser. Die im Trinkwasser nachgewiesenen Konzentrationen sind nicht unmittelbar gesundheitsgefährdend, sondern geben einen Hinweis darauf, dass unsauberes Wasser oder Schmutzpartikel in das Trinkwasser gelangt sind.
Der Keim Clostridium perfringens ist beim Verschlucken erst in hoher Konzentration bedenklich (ca. 700 000 Keime pro Gramm). Im Trinkwasser wurden bisher maximal 158 Keime pro 100 Gramm gemessen. Das entspricht – bezogen auf 1 Gramm – ca. 1,5 Keimen pro Gramm. Das ist eine Menge, bei der eine Gesundheitsgefahr nahezu ausgeschlossen werden kann. Um dieses minimale Restrisiko zu vermeiden, weist das Gesundheitsamt auf die Einhaltung des Abkochgebotes hin. Dazu sollte das Wasser 5 min sprudelnd kochen und darf anschließend nicht mit nichtabgekochtem Wasser vermischt werden.
Die lebensbedrohliche Krankheit „Gasbrand“ tritt nur auf, wenn Clostridium perfringens mit Schmutz in tiefe, nicht durchblutete Wunden in den Körper gelangt und sich ohne Sauerstoffzutritt vermehren kann. Verschmutzte Schürfwunden gehören nicht zu den tiefen Wunden.
Die Gefahr, durch Clostridium perfringens bei Hautkontakt zu erkranken, ist ebenfalls extrem gering.
Indikatorkeime:
Bei einer Trinkwasseruntersuchung wird auf sog. nicht pathogene Indikatorkeime untersucht. Die Indikatorkeime stellen für gesunde Menschen in der Regel keine Gefahr dar.
Indikatorkeime sind Mikroorganismen, die auf eine Verunreinigung des Wassers von außen hinweisen. Sie geben zuverlässig Auskunft über vorhandene mikrobiologische Belastungen im Trinkwasser. Nach der Trinkwasserverordnung ist die Untersuchung auf diese Mikroorganismen zum Nachweis der Qualität des Trinkwassers als Regeluntersuchung verbindlich vorgeschrieben.
Der Nachweis von Indikatorkeimen gem. der Trinkwasserverordnung macht Maßnahmen erforderlich, um die Trinkwasserqualität wieder herzustellen. Im Normalfall genügt es, das Trinkwasser auf die o. g. Indikatorkeime zu untersuchen.
Auf welche Indikatorkeime wird untersucht und was bedeutet dieses:
1. Coliforme Keime
Kommen natürlicherweise in der Umwelt z. B. im Boden vor. Der Nachweis von coliformen Keimen kann fäkaler aber auch nicht fäkaler Art sein.
2. Escherichia coli
E. coli ist ein Darmbakterium, welches bei Mensch und Tier als normaler und sogar wichtiger Darmbewohner vorkommt. Bei Mensch und Tier wird es in größeren Mengen mit dem Stuhl ausgeschieden.
3. Enterokokken
Enterokokken sind ebenfalls Fäkalindikatoren, die sich durch eine hohe Umweltresistenz auszeichnen.
4. Clostridium perfringens
Clostridium perfringens kommt ebenfalls natürlicherweise in der Umwelt z.B. im Boden vor. Wird es im Trinkwasser als Indikatorkeim festgestellt, so weist dieses auf einen Eintrag von Oberflächenwasser hin. Clostridium perfringens findet man u. a. auch als Darmbewohner bei Tier und Mensch, ohne das dieser eine Erkrankung auslöst.
Mikroorganismen werden bei Hitze abgetötet. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass das Wasser nur in abgekochtem Zustand getrunken, für die Mundhygiene und für die Lebensmittelzubereitung (Abwaschen von Obst oder Gemüse, welches roh gegessen wird) benutzt wird.
Das Wasser muss 5 Minuten lang sprudelnd kochen; ein Wasserkocher reicht in diesem Fall nicht aus. Abgekochtes Wasser darf in keinem Fall mit nicht abgekochtem Wasser oder Eiswürfeln aus nicht abgekochtem Wasser gemischt werden.
Zu Reinigungszwecken, zum Waschen der Wäsche oder zur Körperpflege kann das Wasser auch in nicht abgekochtem Zustand genutzt werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
Es ist darauf zu achten, dass nach dem Hände waschen diese gut getrocknet werden. In Gemeinschaftseinrichtungen sollten in jedem Fall Einmalhandtücher benutzt werden.
Chlorgeruch
Um wieder eine einwandfreie Wasserqualität zu erreichen und um Rückstände im Leitungsnetz abzutöten, wird dem Trinkwasser im betroffenen Versorgungsgebiet Chlordioxid zugesetzt. Dabei wird die von der Trinkwasserverordnung vorgeschriebene Menge eingehalten. Dieses Desinfektionsmittel ist – vor allem bei den aktuell niedrigen Temperaturen – teilweise am Chlorgeruch zu erkennen, ist aber gesundheitlich völlig unbedenklich.
Weiterhin Anstrengungen erforderlich
Die bei festgestellten Wasserverunreinigungen standardmäßig durchgeführten und erprobten Maßnahmen wie Spülen und Desinfizieren reichen bisher nicht aus, um die Verschmutzung aus dem Leitungsnetz zu entfernen. Sporenbildende Mikroorganismen wie Clostridium perfringens können nur schwer durch Chlor abgetötet werden, so dass vor allem durch gezielte Spülmaßnahmen dieser Indikator aus dem Leitungsnetz entfernt werden muss. Aktuelle Untersuchungsergebnisse zeigen, dass der hohe gemessene Wert von 158 Keimen auf 5 drastisch reduziert werden konnte. Die Anstrengungen werden fortgesetzt, um baldmöglichst eine einwandfreie Wasserqualität herzustellen.
Die parallel laufend durchgeführten Untersuchungen an den Wasserwerken zeigen aber auch, dass das produzierte Trinkwasser der Stadtwerke Hemer einwandfrei ist und daher nur sauberes Wasser in das betroffene Leitungsnetz nachgespeist wird.
Aktueller Verlauf der Erkrankungen in Hemer:
In den letzten 24 Stunden wurde dem Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin eine Erkrankung an Rotaviren (den Krankheitsauslösern) in dem betroffenen Versorgungsgebiet gemeldet; weitere meldepflichtige Darmerkrankungen liegen nicht vor.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes unter der Telefonnummer 02352/966-7272 oder per Mail (gesundheitstelefon@maerkischer-kreis.de) zur Verfügung.