Balve (Märkischer Kreis) Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Personen, die am Amtsgericht Menden und am Landgericht Arnsberg als Vertreter des Volkes an der Recht-sprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Stadt Balve stellt eine Vorschlagsliste auf für die Neuwahl der Schöffinnen und Schöffen durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Menden. Deren neue Amtszeit beginnt am 1. Januar 2014 und endet nach fünfjähriger Amtszeit am 31. Dezember 2018.
In dieser Vorschlagsliste sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden, so will es das Gerichtsverfassungs-gesetz. Für das Schöffenamt kann sich jeder Deutsche bewerben, der zu Beginn der Amts-periode mindestens 25 Jahre alt und noch nicht 70 Jahre alt ist, sofern er bei Aufstellung der Vorschlagsliste in Balve wohnt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Welche Bewerber/innen in die Vorschlagsliste aufgenommen werden, entscheidet der Stadtrat mit qualifizierter Mehrheit. Nach der öffentlichen Auslegung der Liste und Ablauf einer Einspruchsfrist wird die Vorschlagsliste dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Menden zugeleitet. Dieser Ausschuss entscheidet abschließend über etwaige Einsprüche und wählt dann ebenfalls mit qualifizierter Mehrheit die erforderliche Zahl der Schöffen.
Ein verantwortungsvolles Ehrenamt erwartet die gewählten Schöffen: Zusammen mit einem Berufsrichter verhandeln und entscheiden jeweils zwei Schöffen bestimmte, in die Zuständigkeit des Amts- oder Landgerichtes fallende Strafsachen. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Bewerbungsbögen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste können bei der Stadt Balve –Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung- Widukindplatz 1, 58802 Balve, Tel.: 02375/926-107/114/143 angefordert werden.