Märkischer Kreis. (pmk). Das neue Schuljahr hat begonnen. Wer Anspruch auf Schüler-BAföG hat, sollte jetzt schnell noch einen Antrag stellen, damit eventuelle Ansprüche nicht verloren gehen. Das teilt der Märkische Kreis mit. Die Leistungen für Schülerinnen und Schüler werden als Zuschüsse gezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Schüler-BAföG ist vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden und in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig.
– Förderfähig sind Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem mehrjährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln.
– Förderfähig ist der Besuch von Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Abendgymnasien und Kollegs. Gefördert werden auch Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.
– Der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 und den übrigen Berufsfach-, Fach- und Fachoberschulen kann nur dann gefördert werden, wenn der/die Schüler/in nicht bei den Eltern wohnt und diese Schulform von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbar ist.
Die jeweiligen Ausbildungsstätten und Ausbildungsgänge müssen förderungsfähig im Sinne des BAföG sein. BAföG wird frühestens aber dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Weitere Infos unter www.maerkischer-kreis.de. Dort können das BAföG-Merkblatt und BAföG-Anträge heruntergeladen werden. Antragsformulare können auch im Amt für Ausbildungsförderung beim Märkischen Kreis, in den Rathäusern der Städte und Gemeinden sowie in den Berufkollegs abgeholt werden. Wichtig für eine zügige Bearbeitung ist, dass die Anträge vollständig ausgefüllt und alle notwendigen Anlagen beigefügt werden. Telefonisch und persönlich beraten gerne die Mitarbeiter des Amtes für Ausbildungsförderung beim Märkischen Kreis in Altena, Bismarckstraße 17, Telefon 02352/966-60. Um Wartezeiten für eine persönliche Beratung zu minimieren, bitte möglichst vorher telefonisch einen Termin vereinbaren.