Märkischer Kreis. (pmk) . Einstimmig verabschiedeten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in ihrer letzten Sitzung der Wahlperiode neue Kriterien zur Vergabe der Landeszuschüsse im Rahmen der geplanten Änderung des Kinderbildungsgesetzes. „Wir wollen damit Planungssicherheit für unsere Einrichtungen“, erläuterte der Fachbereichsleiter Jugend und Bildung beim Märkischen Kreis, Eckehard Beck.
Das voraussichtlich zum 1. August dieses Jahres in Kraft tretende KiBiz-Änderungsgesetz sieht unter anderem die spezielle Förderung von Kindertageseinrichtungen mit erhöhtem Unterstüt-zungsbedarf sowie gezielte finanzielle Förderpakete für einzelne Einrichtungen zur Sprachförderung der Jungen und Mädchen vor. Wegen der beabsichtigten Umsetzung bereits zum Kindergartenjahr 2014/2015 war eine rechtzeitige Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss erforderlich.
25.000 Euro pro Jahr als Sockelbetrag sind vom Land für die sogenannten „plusKITA“-Einrichtungen vorgesehen, 150.000 Euro insgesamt. „Wir gehen davon aus, dass wir damit sechs Kontingente ausstatten können“, so Beck. 105.000 Euro pro Jahr stehen an zusätzlichen Mitteln für die Sprachförderung zur Verfügung. „Das dürfte für 21 Kontingente reichen“, erläuterte der Fachbereichsleiter.
Die neuen Richtlinien wurden vorbehaltlich des Inkrafttretens der angekündigten Revision des Kinderbildungsgesetzes zum 1. August 2014 beschlossen. Die Anerkennung gilt in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren, sie endet am 31. Juli 2019.
Einstimmig erkannten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses die „Villa Kunterbunt gGmbH“ in Neuenrade als Träger der freien Jugendhilfe an. Sie kann somit als gemeinnützige GmbH eine Kindertagesstätte in Neuenrade einrichten und damit helfen, die Versorgung mit KiTa-Plätzen in der Stadt zu verbessern. Die „Villa Kunterbunt“ startet zum Kindergartenjahr 2014/2015 mit zwei Gruppen.