Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss Straßenverkehrsordnung
Arnsberg Holzen (Hochsauerland) Ein 35jähriger Mann aus Neheim befuhr am 24.12.2012, gegen 03.25 Uhr mit seinem Pkw die Landstraße 682, aus Richtung Holzen kommend, in Fahrtrichtung Oelinghauser Kreuz. Nach einer langgezogenen Linkskurve verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und geriet nach links von der Straße ab. Er pflügte durch eine abfallende Böschung, touchierte mehrere Bäume und kam letztendlich nach ca. 31,5 m vor einer Konifere zum Stillstand. Am Pkw entstand Totalschaden. Der BES wurde wie durch ein Wunder nur leichtverletzt. Zudem konnte in der Atemluft des Mannes deutlich Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Nach Zuführung mittels RTW ins St.Vinzenz-Krankenhaus wurde er nach ambulanter Behandlung entlassen. Hier wurde ihm auch die erforderliche Blutprobe entnommen.