Arnsberg Damit auch das diesjährige Silvesterfeuerwerk ein Erfolg wird, gibt die Bezirksregierung Arnsberg wichtige Hinweise für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. In diesem Jahr darf der Handel die begehrten Feuerwerkskörper in der Zeit vom 28. bis zum 31. Dezember verkaufen. Doch nur wer die Vorschriften beachtet und einige Tipps beherzigt, kann in der Silvesternacht Ärger oder gar Unfälle durch Böller, Kracher und Co.
vermeiden.
„Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung, sonst sind am Ende Ihre Hände weg!“, warnt Klaus Dreisbach von der Bezirksregierung Arnsberg. Die Experten raten daher nur solche Feuerwerkskörper zu kaufen, die mit einem CE-Zeichen versehen sind und über eine Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialprüfung, beispielsweise BAM-PII-1234 oder 0589-F2-0001 verfügen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper in Ruhe lesen, beachten und vor allem keine „Experimente“
oder Mutproben eingehen.
„Feuerwerkskörper der Kategorie 2 gehören nicht in die Hände von Kindern, sondern dürfen nur von Personen über 18 Jahren gezündet werden. Sie dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Feuerwerkskörper der Kategorie 1 gehören nur in die von Personen die älter als 12 Jahre sind“, so Klaus Dreisbach.
Auch für den Gebrauch von so genannten Mehrschussbatterien geben die Experten Tipps. Sie müssen nämlich so aufgestellt werden, dass sie nicht umfallen können. „Einmal angezündet, lassen sie sich nicht mehr stoppen!“, so Dreisbach.
Beim Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist folgendes zu beachten: Erlaubt sind im Verkaufsraum maximal 70 kg (netto) Feuerwerkskörper in Sicherheitsverpackungen, davon höchstens 20% ohne Sicherheitsverpackungen.
Das Überschreiten der zulässigen Aufbewahrungsmenge ist eine Straftat!
Feuerwerkskörper der Kategorie 2, die nicht in Sicherheitsverpackungen verpackt sind, dürfen innerhalb des Verkaufsraumes nur in geschlossenen Schaukästen aufbewahrt werden. Nur Feuerwerkskörper in Sicherheitsverpackungen dürfen auf offenen Verkaufstischen ausgestellt werden; zudem muss der Verkaufsstand für Feuerwerkskörper unter ständiger Aufsicht des Verkaufspersonals stehen. Ein Verkauf in Passagen oder aus einem Kiosk heraus ist nicht gestattet!
Für Händlerinnen und Händlern, die weitere Fragen zur Aufbewahrung oder zum Verkauf von Silvesterfeuerwerk haben, steht die Bezirksregierung Arnsberg unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung: 02931/820.
Weitere Informationen sind Internet unter: www.arbeitsschutz.nrw.de oder unter www.komnet.nrw.de. Abrufbar.