Bei Osterfeuern Tradition wahren, aber auch Gefahren reduzieren
Arnsberg. Ostereier bemalen, Süßigkeiten suchen und gemeinsam ein paar geruhsame Tage ge-nießen: Das Osterfest rückt näher. Unabdingbar dazu gehören für viele die traditionellen Osterfeuer, um deren Errichtung sich in Arnsberg verschiedene Organisationen in den einzelnen Stadtteilen kümmern. Hierbei sind ein paar Regeln zu beachten:
1.Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind daher im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung der örtlichen Organisationen für jeden Bürger und jede Bürgerin zugänglich. 2.Verbrannt werden dürfen dabei laut Abfallrecht nur unbehandeltes Holz und sonstige Pflanzenreste, keine anderen Gegenstände. 3.Osterfeuer müssen im Vorfeld bei der Stadt (Fachdienst Sicherheit und Ordnung) angemeldet werden. 4.Damit keine Tiere in dem Feuer ums Leben kommen, die zuvor im Holzstapel Unterschlupf ge-sucht haben, sollte die Feuerstelle erst kurze Zeit vor dem Anzünden aufgeschichtet werden. 5.Das Osterfeuer selbst sollten zwei Personen ständig beaufsichtigen. Sie müssen auf verschiedenes achten, beispielsweise darauf, dass das Feuer nicht bei starkem Wind entfacht wird und dass es sich nicht weiter ausbreitet als geplant. Hierbei gelten festgelegte Mindestabstände, die den Organisatoren im Vorfeld von der Stadt mitgeteilt werden. 6.Damit einerseits die Verantwortlichen ihre traditionellen Oster- bzw. Brauchtumsfeuer planen können, andererseits aber auch Menschen, Tiere und Wald nicht gefährdet werden, können Osterfeuer in Waldnähe dann abgebrannt werden, wenn der Deutsche Wetterdienst (DWD) im Zeitraum von Gründonnerstag bis zum Veranstaltungszeitpunkt keine Waldbrandgefahr der Stufe vier oder höher festgestellt hat.