Märkischer Kreis. (pmk) . Unbekannte verteilen derzeit an die Haushalte in Menden Faltblätter, die auf eine Sammlung von Altkleidern und Schuhen hinweisen. Diese Sammelaktion, die am Freitag stattfinden soll, wurde aber nicht bei der zuständigen Abfallbehörde angezeigt. Sie ist also rechtlich nicht zu-lässig. Darauf weist der Märkische Kreis als zuständige Abfallbehörde hin. „Wer jetzt Kleider und Schuhe bereitstellt, kann deshalb nicht sicher sein, wo die Sachen landen und wer mit diesen Wertstoffen Geld verdient“, so Horst Peter Hohage, Leiter des Fachdienstes Umweltschutz und Planung. Der Kreis rät deshalb allen, die Altkleider und Schuhe abgeben möchten, die Sammelcontainer der Kooperationsgemeinschaft des Märkischen Kreises mit den karitativen Organisationen zu nutzen.
Um das mittlerweile weit verbreitete Unwesen mit derartigen Sammlungen eindämmen zu können, hatte der Kreis Mitte Dezember eine Vereinbarung mit verschiedenen gemeinnützigen Kooperationspartnern abgeschlossen. Hierdurch sollen die Bürgerinnen und Bürger die Sicher-heit erhalten, dass ihre Altkleider in geordnete Verwertungswege gelangen und tatsächlich gemeinnützigen Zwecken zugute kommen. Zu den Kooperationspartnern gehören bisher die Aktion Friedensdorf, der Aktionskreis Pater Beda, die Arbeiterwohlfahrt, die Brockensammlung Bethel, die Caritas, das DRK, die Johanniter, das Kolping Werk und die Malteser.
Legale Container der gemeinnützigen Kleidersammler sind immer mit der vollständigen Adresse und Telefonnummer der jeweiligen Organisation beschriftet. Zusätzlich werden diese Container in diesen Tagen mit dem blau-weißen Kooperationslogo des Märkischen Kreises versehen. Daran ist erkennbar, dass eine Genehmigung der Kommune vorliegt und die Sammlung bei der zuständigen Abfallbehörde des Kreises angezeigt wurde. In Menden werden derzeit 53 Container an 30 Standorten von sechs Organisationen betreut und für Sammlungszwecke genutzt.