Überhöhte Geschwindigkeit ist in Deutschland Unfallursache Nr. 1. Deshalb überprüft der Märkische Kreis regelmäßig das Tempo der Verkehrsteilnehmer und trägt so zur Sicherheit bei. Bereits seit vielen Jahren veröffentlicht der Kreis die Standorte seiner stationären sogenannten Starenkästen im Internet – ebenso die Standorte für die mobilen Geschwindigkeitsüberwachungswagen. Die Einsatzpläne der mobilen Fahrzeuge sind auch im Internet über www.maerkischer-kreis.de abrufbar.
Eine Änderung der Planung aus unvorhersehbaren organisatorischen oder örtlichen Gründen zum Beispiel technische Probleme, widrige Witterung oder Personalausfall, bleibt vorbehalten.
Neben dem Märkischen Kreis und der Polizei führt die Stadt Lüdenscheid eigene Messungen in ihrem Stadtgebiet durch. Ein Anspruch auf die Messungen besteht nicht. Im Stadtgebiet Iserlohn unterhält die Stadtverwaltung eigene Messstellen. Darüber hinaus nimmt die Kreispolizeibehörde Geschwindigkeitsmessungen im gesamten Kreisgebiet vor, die in der aufgeführten Übersicht über die Messstellen des Märkischen Kreises nicht enthalten sind. Bei Bedarf werden auch neue Messplätze eingerichtet.
Im Verwaltungs- oder Bußgeldverfahren ist die Berufung auf das Messstellenverzeichnis aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen.
Messstellen vom 10.02. – 14.02.2014
10.02.2014 Menden
§ Zentrum
§ L 680
§ Bösperde
§ B 7
11.02.2014 Nachrodt-Wiblingwerde
§ B 236
§ Zentrum
§ Wiblingwerde
12.02.2014 Werdohl
§ Zentrum
§ L 655
§ B 236
13.02.2014 Altena
§ Zentrum
§ L 698
§ L 683
14.02.2014 Schalksmühle
§ Zentrum
§ Waldesruh
§ Stallhaus
10.02.2014 Lüdenscheid
§ B 54
§ Stüttinghausen
§ B 229
11.02.2014 Meinerzhagen
§ B 54
§ L 694
§ L 323
§ K 7
§ Zentrum
12.02.2014 Halver
§ B 229
§ L 528
13.02.2014 Plettenberg
§ Böddinghausen
§ Lettmecke
§ L 561
§ Holthausen
14.02.2014 Lüdenscheid
§ B 54
§ L 561
§ Hellersen
§ Kalve