Hochsauerlandkreis. Diese Frage stellte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises am 03.12.2013. Mit Schreiben datiert vom 24.01.2014 – und somit nicht gerade fristgerecht, denn die Kreisverwaltung hat eigentlich für ihre Antwort nur 2 Wochen lang Zeit – kam die Antwort. Dazu am Text-Ende unsere Anmerkungen. Hier erstmal ungekürzt das Schreiben der zuständigen Organisationseinheit des HSK:
„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Fragen beantworte ich nachstehend wie folgt:
1. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber zogen in diesem Jahr in den Zuständigkeitsbereich unserer Ausländerbehörde bzw. wurden ihr zugewiesen? Wie viele Kinder waren darunter?
Im Jahr 2013 sind 27 Flüchtlinge (Migranten, denen eine Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde) und 305 Asylbewerber in den hiesigen Zuständigkeitsbereich gezogen. Unter den Flüchtlingen befinden sich 7 und unter den Asylbewerben 53 Kinder.
2. Wie viele erwarten Sie noch bis Ende 2013?
Entfällt mit Blick auf die Antwort zu Frage 1.
3. Aus welchen Ländern flohen diese Menschen?
Die Flüchtlinge stammen überwiegend aus Syrien oder sind ungeklärter Herkunft; die Asylbewerber kamen vorwiegend aus Serbien, Eritrea, Guinea, Marokko, Mazedonien oder Ägypten.
4. Wie und wo sind sie untergebracht?
5. Wie ist die Belegungsdichte in den Unterkünften? Wie viele Menschen leben maximal in einem Raum, wie viele im Durchschnitt?
6. Wie gewährleistet der HSK (in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden) die Einhaltung von Mindeststandards bei den Anforderungen an den Wohnraum, sodass die Unterbringung — ausnahmslos – als menschenwürdig bezeichnet werden und ein Familienverband aufrecht erhalten werden kann?
7. An welche Alternativen denkt der HSK, falls die Kapazitätsgrenzen bei den Unterkünften überschritten sind?
8. Die Stadt Arnsberg verfährt nach dem sogenannten „Leverkusener Modell”, das das Ziel hat, Flüchtlinge in Privatwohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Beabsichtigt der Hochsauerlandkreis ebenfalls dieses Modell anzuwenden?
9. Bei der Unterbringung von Menschen aus verschiedenen Ländern und unterschiedlicher Ethnien können leicht Konflikte entstehen. Welche Strategien entwickelt der Hochsauerlandkreis bzw. welche Maßnahmen ergreift er, um der Gefahr etwaiger Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Flüchtlingen und Asylbewerbern oder Gruppen/Ethnien vorzubeugen bzw. sie zu minimieren?
10. Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber im Jahr 2013? Welche Ausgaben wurden für 2014 im Haushalt veran-schlagt?
Die Aufnahme, Unterbringung und die Betreuung zugewiesener Asylbewerber und Flüchtlinge obliegt den Kommunen. Ich bitte Sie daher, sich zur Beantwortung der Fragen 4 — 10 an die Städte und Gemeinden zu wenden.
11. Welche Aufwendungen hat der Hochsauerlandkreis zu tragen, welche die Städte und Gemeinden im HSK unter Berücksichtigung, dass für neu zugewanderte Flüchtlinge das Land NRW den Gemeinden ab dem Tag der Einreise für die Dauer von 2 Jahren eine Integrationspauschale gewährt, die abgesehen von einigen Ausnahmen, zwischen entweder 1.050 Euro oder 250 Euro pro Vierteljahr, je nachdem ob der Flüchtling/Asylbewerber eine Leistung nach SGB XII oder nach SGB II bezieht, variiert?
Die Aufwendungen werden nicht durch den Hochsauerlandkreis sondern von den Kommunen getragen. Ich bitte Sie daher, sich zur Beantwortung dieser Frage an die Städte und Gemeinden zu wenden.
12. Liegen dem HSK Rückmeldungen von den freien Wohlfahrtsverbänden bzgl. der Inanspruchnahme der Migrationserstberatung vor? Wenn ja, wie groß ist der Beratungsbedarf und welche Schlüsse und Konsequenzen zieht die Ausländerbehörde aus den Informationen der freien Wohlfahrtsverbände?
Konkrete Rückmeldungen über die Migrationserstberatung liegen mir nicht vor.
Zwischen dem Kommunalen Integrationszentrum, den Wohlfahrtsverbänden und der Aus-länderbehörde erfolgt ein regelmäßiger Austausch, um die bestmöglichen Beratungsmöglichkeiten anzubieten.
13. Wie viele Menschen wurden im Jahr 2013 abgeschoben? Wie viele reisten „freiwillig” aus?
In dem Bezugszeitraum wurden 12 Personen in ihr Heimatland abgeschoben, weil sie vollziehbar ausreisepflichtig waren und ihrer Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen sind.
In dem gleichen Zeitraum sind 50 Ausländer — mit entsprechender staatlicher, finanzieller Förderung — freiwillig wieder ausgereist.
14. Mit wie vielen Abschiebungen und „freiwilligen” Ausreisen rechnet der HSK noch bis zum 31.12.2013?
Entfällt mit Blick auf die Antwort zu Frage 13.
15. In welche Länder erfolgten die Abschiebungen und „freiwilligen” Ausreisen?
Die Abschiebungen erfolgten nach Ägypten, Armenien, Aserbaidschan, China, Kirgistan, Serbien und in die Türkei. Die Freiwilligen Ausreisen erfolgten nach Armenien, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Iran, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Pakistan, Russland und Serbien.
16. Wie hoch ist der Betrag, den der Hochsauerlandkreis im Jahr 2013 insgesamt an die „freiwillig” Ausreisenden für das Verlassen der Bundesrepublik zahlte bzw. noch zahlt?
Bei den Rückkehrhilfen handelt es sich vornehmlich um staatlich geförderte Programme, welche von den Kommunen eigenverantwortlich vermittelt werden.
Ich bitte Sie daher, sich zur Beantwortung dieser Frage an die Städte und Gemeinden zu wenden.“
Anmerkungen:
Nach Auffassung der SBL sollte die HSK-Ausländerbehörde in der Lage sein, alle unsere Fragen beantworten zu können. Nichts desto trotz werden wir eine ähnlich lautende Anfrage mit Hilfe der jeweiligen Ratsfraktionen an einige Stadtverwaltungen richten.
Die Angaben beziehen sich übrigens nur auf 11 Städte und Gemeinden im HSK, denn die Stadt Arnsberg hat ein eigenes Ausländeramt.
Quelle: Sauerländer Bürgerliste (SBL)