Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren.

Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren.

Schmallenberg (Hochsauerland) Am Samstag, 07.12.2013, 22:25 Uhr fuhr ein 44-jähriger Pkw-Fahrer nach dem Besuch eines Weihnachtsmarktes in Finnentrop, nach Angaben der 28-jährigen Lebensgefährtin unter dem Einfluss alkoholischer Getränke, nach Bad Fredeburg zu seiner Wohnanschrift. Die 28-jährige versuchte zunächst, ihn telefonisch von der Fahrt abzuhalten und fuhr währenddessen mit ihrem Pkw ebenfalls nach Bad Fredeburg, ohne jedoch Sichtkontakt zum Pkw des Lebensgefährten zu haben. Als sie die Wohnanschrift in Bad Fredeburg erreichte, sah sie, wie ihr Lebensgefährte, mit einer weiblichen Beifahrerin, in Rtg. Gleidorf fuhr und folgte ihm. Dies be-merkte der 44-jährige offensichtlich, fuhr an den rechten Fahrbahnrand und ließ sei-ne Lebensgefährtin an ihm vorbeifahren. Dann folgte er ihr und setzte im Verlauf der B511 zwischen Bad Fredeburg und Gleidorf zum Überholen an. Als er sich neben dem Fahrzeug seiner Lebensgefährtin befand, zog er mit dem Pkw nach rechts und „rammte“ beim Überholen den Pkw seiner Lebensgefährtin, wobei diese nur durch Glück nicht von der Fahrbahn abkam. Der Pkw der 28-jährigen wurde durch die vor-sätzlich herbeigeführte Kollision im Bereich der linken Fahrzeugseite (Kotflügel hinten, beide Türen, Kotflügel vorne) stark beschädigt. Nach der Kollision setzte der 44-jährige seine Fahrt in Rtg. Gleidorf fort, ohne sich um den entstandenen Scha-den zu kümmern. Der Pkw des 44-jährigen dürfte im Bereich der rechten Fahrzeugseite starke Beschädigungen aufweisen. Eine unmittelbar eingeleitete Nahbereichsfahndung verlief negativ.