Menden a la carte genießt bereits jetzt verdient „Sonderrecht“

Menden a la carte genießt bereits jetzt verdient „Sonderrecht“ Vorwurf des IMW nicht sachlich

Menden (Märkischer Kreis) Die Stadtverwaltung nimmt die jüngste Kritik des IMW an dem vermeintlichen Veranstaltungsende zum Anlass für einige Klarstellungen. 1. Mit dem Veranstalter in Person von Herrn Heinrich Rosier waren die Schlusszeiten für die auch von der Stadtverwaltung als herausragend für Menden gewertete Veranstaltung abgestimmt. Herr Rosier hat bei dem gemeinsamen Vorbereitungstreffen mit allen Verantwortlichen unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn deren Einhaltung ausdrücklich zugesichert. 2. Es ist nicht zu allererst die Aufgabe von Ordnungsamt und/oder Polizei, die Einhaltung der Rahmenbe-dingungen zu überwachen und bei Missachtung einzuschreiten, sondern der Veranstalter ist hier in vor-derster Pflicht. 3. Wegen der Besonderheit und Einmaligkeit von Menden a la carte hat die Stadtverwaltung in Abwägung des öffentlichen Interesses der Allgemeinheit vor den ebenfalls schützenswerten Belangen des Einzelnen das zeitliche Ende für die „lauten“ Musikdarbietungen von normal 22.00 Uhr auf eine Sonderregelung bis 24.00 Uhr ausgeweitet. 4. Damit einher geht keinesfalls das Ende der Veranstaltung. Das Fest kann – ohne die lauten Musikdarbietungen – mit Ausschank von Speisen und Getränken und „leiser“ Musik (ohne Beschallung) weiter fortgeführt werden. 5. Das Eingreifen der Ordnungsbeamten bei der diesjährigen Veranstaltung um 0.45 Uhr war nur deshalb erforderlich, weil der Veranstalter die zuvor festgelegten „Spielregeln“ selbst nicht eingehalten hat und auch auf die bekannt gewordenen Bürgerbeschwerden nicht adäquat reagiert hat. 6. Die Stadtverwaltung appelliert an alle Beteiligten, auch in Zukunft „Augenmaß“ und gegenseitigen Res-pekt vor den Interessen der anderen zu wahren, damit die Durchführung von Menden a la carte zum Wohle aller weiter sichergestellt bleibt.

gez. Manfred Bardtke Erster Pressesprecher