Reinigung der Gehwege und Entsorgung des Laubs
Arnsberg. Mit dem Einzug des goldenen Herbsts fällt das Laub in großen Mengen auf den Boden. Was im Wald hübsch anzusehen ist, kann auf Gehwegen und Fahrbahnen schnell zur Rutschgefahr werden. Damit an dieser Stelle kein unnötiger Ärger entsteht und vor allem keine Unfälle passieren, weist die Stadt Arnsberg darauf hin, dass Gehwege, Fußgängerverbindungswege und auch einige Straßen von den Anliegern gereinigt und regelmäßig von Laub befreit werden müssen. Welche Straßen insbesondere dazu zählen, regelt die Straßenreinigungssatzung.
Das im öffentlichen Straßenraum aufgefegte Laub kann auf mehreren Wegen entsorgt werden: Umweltschonend über den eigenen Komposthaufen oder über die Biotonne. In der „Laubzeit“ von Montag, 11. Oktober, bis Freitag, 3. Dezember, kann unvermischtes Laub von städtischen Flächen (ohne Beimengungen von Gras, Blumenresten, Baum- und Grünschnitt etc.) auch kostenlos beim Wertstoffbringhof der Stadt Arnsberg während der Öffnungszeiten abgegeben werden.
Verboten ist jedoch das Verbrennen oder das illegale Ablagern im öffentlichen Raum sowie auf Grün- und Waldflächen. Ebenso darf das Laub nicht in die Straßenrinne gefegt werden, da hierdurch die Straßeneinläufe verstopfen.
Laubsäcke für Anwohner*innen mit hohem städtischen Baumbestand
Für Anwohner*innen von Straßen mit hohem städtischen Baumbestand bzw. Laubaufkommen bieten die Technischen Dienste Arnsberg eine weitere Entsorgungsmöglichkeit und statten diese mit Laubsäcken aus. Die befüllten Laubsäcke werden in der „Laubzeit“ von Montag, 11. Oktober, bis Freitag, 3. Dezember, an den Tagen der Biomüllabfuhr durch ein gesondertes Fahrzeug abgefahren und müssen am Abfuhrtag bis 6 Uhr am Straßenrand bereitstehen. Zu beachten ist, dass diese Laubsäcke lediglich für die Entsorgung des Laubs von Gehwegen und Straßen bestimmt sind – Laub und Grünschnitt vom privaten Grundstück sind über die eigene Biotonne oder den Wertstoffbringhof zu entsorgen.
Kontakt & Öffnungszeiten Wertstoffbringhof
Hüstener Straße 15, 59821 Arnsberg
Montag – Freitag von 10.00 – 16.30 Uhr
Samstag von 9.00 – 13.30 Uhr
Straßenreinigungssatzung Stadt Arnsberg
www.arnsberg.de/ortsrecht/strassenreinigung.pdf