Schnelltest-Bescheinigungen von allen Teststellen, einschließlich des Arbeitgebers

Testbescheinigungen ab sofort durch alle Teststellen möglich – Änderungen in der Corona-Test- und Quarantäneverordnung

 

 

Arnsberg. Die ab Freitag, 9. April, gültige Corona-Test- und Quarantäneverordnung erweitert die Möglichkeiten für das Ausstellen von Testbescheinigungen: Ab sofort können alle Teststellen einschließlich der testenden Einrichtungen (Alten- und Pflegheime etc.) und Arbeitgeber Testbescheinigungen ausstellen, sowohl für Coronaschnelltests als auch für begleitete Selbsttests.

 

 

Betreffende Teststellen müssen zum Ausstellen der Testbescheinigung bestimmte Mindestvorgaben beachten. Mehr Informationen unter https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.

 

Testbescheinigungen durch Arbeitgeber

Arbeitgeber, die das Testbescheinigungsverfahren nutzen wollen, müssen sich zusätzlich in einem einfachen Verfahren unter

https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden. Anschließend erhalten sie einen Link zu dem offiziellen Testnachweisformular.

 

Mehr Möglichkeiten für getestete Bürger*innen

Negativ getestete Personen können dann auch diese Testbescheinigungen nutzen, um Angebote oder Einrichtungen zu besuchen, für die sie einen negativen Testnachweis benötigen.

 

Weitere Anpassungen in der Verordnung, unter anderem zum Thema Quarantäne in Bezug auf die Virusmutation, finden Interessierte auf der Seite des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210408_coronatestundquarantaenevo_vom_08.04.2021.pdf.

 

(Quelle: Stadt Arnsberg)