Anmeldungen bis spätestens 15. November
Am 01.08.2021 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.09.2021 das 6. Lebensjahr vollendet haben (Geburtszeitraum vom 01.10.2014 bis 30.09.2015). Kinder, die später das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind.
Die Anmeldung muss bis spätestens zum 15. November erfolgen. Die Grundschule können die Eltern frei wählen. Anspruch besteht nur auf den Besuch der nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität bzw. der Schuleinzugsbereiche. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter.
Die schulärztliche Untersuchung erfolgt durch das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises und ist Voraussetzung für die Entscheidung über die Aufnahme. Das Gesundheitsamt lädt die Eltern dazu separat ein.
Nach dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen sind auch alle ausländischen Kinder, deren Eltern in Nordrhein-Westfalen ihren Wohnsitz haben, schulpflichtig. Das gleiche gilt für Kinder von Asylbewerbern, die der Stadt Sundern zugewiesen und deren Aufenthalte gestattet sind. Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht.
Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Anmeldung mit –soweit in der Einladung nichts anderes angegeben ist. Außerdem sind das Familienstammbuch, die Geburtsurkunde oder der Personalausweis sowie eine Kopie des Impfausweises vorzulegen. Eltern der mit Hauptwohnsitz in der Stadt Sundern gemeldeten Kinder erhalten von der jeweiligen, nächstgelegenen Grundschule eine persönliche Einladung. Dazu gelten folgende Termine: