Briefwahlunterlagen können noch beantragt werden
- bis zum bis zum 25.09.2020, 18.00 Uhr
- im (Brief)Wahlbüro im Rathausinnenhof
- schriftlich (mit der Wahlbenachrichtigung) oder persönlich.
Im (Brief)Wahlbüro kann auch persönlich per Briefwahl direkt die Stimme für die Stichwahl abgegeben werden.
Die (roten) Wahlbriefe müssen am Sonntag, 27.09.2020, bis spätestens 16.00 Uhr im Rathaus eingegangen sein, damit sie für die Stichwahl berücksichtigt werden können.
Sie können bis zu dem Zeitpunkt auch in den Briefkasten neben dem Haupteingang eingeworfen werden.
In den Wahllokalen vor Ort werden die roten Wahlbriefe nicht angenommen!
Am 27.09.2020 kann vor Ort in denselben Wahllokalen wie bei der Hauptwahl gewählt werden.
Das „richtige“ Wahllokal steht auf der Wahlbenachrichtigung und kann auch auf der Internetseite der Stadt Sundern www.sundern.de unter „Wahlen“ die örtlichen Wahllokale herausfinden.
Für die Stichwahl gilt die Wahlbenachrichtigung, die jede/r Wahlberechtigte für die Hauptwahl am 13.09.2020 erhalten hat.
Wer die Wahlbenachrichtigung von der Hauptwahl nicht mehr hat, kann trotzdem wählen.
Der Wahlvorstand im Wahllokal prüft dann die Berechtigung nach dem Eintrag im Wählerverzeichnis.
Alle Wählerinnen und Wähler werden gebeten, auch bei der Stichwahl am 27.09.2020 an die Mund-Nasen-Bedeckung und das eigene Schreibgerät sowie ihren Ausweis zu denken!