Hygiene- und Verhaltensregeln zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger bleiben bestehen
Nachdem seitens der Landesregierung weitere Maßnahmen der Lockerung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossen worden sind, haben der SAE und die Stadtverwaltung Sundern beschlossen, dass Rathaus in Sundern ab dem 11. Mai 2020 für den Publikumsverkehr wieder weiter zu öffnen.
Für notwendige Termine und Vorsprachen im Rathaus außerhalb des Bürgerbüros ist eine vorherige Terminabsprache per Telefon oder Mail erforderlich.
In den letzten Wochen waren die Mitarbeiter/innen im Rathaus aufgrund der Corona-Pandemie nur eingeschränkt für persönliche Vorsprachen erreichbar.
Das Bürgerbüro war aber immer durchgehend geöffnet und für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sundern erreichbar.
Trotz der Lockerung wird weiterhin dringend gebeten, Anliegen – soweit möglich – schriftlich, digital oder telefonisch zu erledigen.
Möglichst viel online
Mit dem Serviceportal der Stadt Sundern unter https://portal.citkomm.de/sundern/ haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, online möglichst viele Dienstleistungen von zu Hause aus abrufen und erledigen zu können.
Als Vermieter bzw. Wohnungsgeber kann die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung elektronisch an die Meldebehörde übermittelt werden oder es besteht die Möglichkeit der Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldung.
Abstands und Hygieneregeln gelten weiterhin
Hygiene- und Verhaltensregeln bei einer Vorsprache im Rathaus: Die Öffnung des Rathauses zu den regulären Öffnungszeiten kann nur unter Einhaltung der auch weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln erfolgen. Zum Schutz vor Ansteckungen sind neben den allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln folgende Punkte für einen Besuch zu beachten:
Mund-Nasen-Bedeckung: Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet während des Aufenthaltes im Rathaus wie z.B. in Einzelhandelsgeschäften oder Arztpraxen einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz (Maske, Schal o.ä.) zu tragen. Handhygiene: Am Eingangsbereich im Rathaus ist ein Desinfektionsspender angebracht, mit denen die Besucherinnen und Besucher sich dort die Hände desinfizieren müssen.
Zwei Personen bei Antrag auf Eheschließungen
Personenbegrenzung: Vorsprachen und Termine im Rathaus dürfen nur als Einzelvorsprachen erfolgen. Nur bei besonderem Erfordernis, wie z.B. Anmeldung einer Eheschließung sind Vorsprachen mit maximal zwei Personen möglich. Vorsprachen in Gruppen sind nicht erlaubt. Der gebotene Mindestabstand von 1,50 Meter ist einzuhalten.