Die Stadt Arnsberg beobachtet immer mehr Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung

Appell der Stadt: Bitte weiter, an die im Zuge der Corona-Krise geltenden Regeln halten!

Arnsberg. Die Stadt Arnsberg weist darauf hin, dass trotz der derzeitigen Lockerungen der Coronaschutzverordnung Zusammenkünfte und Ansammlungen
im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen (Ausnahme Familienmitglieder) nach wie vor untersagt sind.

Verzehrverbot vor Eisdielen wird missachtet

Seit Freigabe der Ladenöffnungen konnte beobachtet werden, dass sich Besucherinnen und Besucher insbesondere in den Einkaufsbereichen, u.a. in der Fußgängerzone in Neheim, häufig nicht an die Abstandsregeln halten. Das gilt insbesondere für die Bereiche rund um die Eisdielen. Hier beachten leider viele Kunden – trotz der Hinweise der Eisdielenbetreiber – nicht das Verzehrverbot, das für einen Radius von 50 Metern rund um das Ladenlokal gilt.

Verstöße werden mit Bußgeld geahndet

Deshalb haben Dienstkräfte des Ordnungsamtes in den vergangenen Tagen immer wieder Bürgerinnen und Bürger auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und vor Ort lediglich ermahnt. Da sich die Situation aber mutmaßlich – besonders an den kommenden freien Tagen – nicht wesentlich verändern wird, ist das Ordnungsamt dazu angehalten, Verstöße gegen das Verzehrverbot wie auch gegen das Verbot von Ansammlungen und Zusammenkünften im öffentlichen Raum im Rahmen der geltenden Bußgeldvorschriften zu ahnden.

Verstöße hiergegen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 200 € je Person sanktioniert.

Auf Zusammenkünfte zum 1. Mai verzichten

„ Wir möchten die Menschen daher noch einmal eindringlich dafür sensibilisieren, sich an die geltenden Verbote zu halten und damit die Unterbrechung von Infektionsketten weiter zu unterstützen“, erklärt der Arnsberger Bürgermeister Ralf Paul Bittner. „Es wäre schön, wenn keine Sanktionierungen nötig sind, sondern die Menschen auf freiwilliger Basis verantwortungsbewusst handeln. Bitte halten Sie sich an das Verzehrverbot sowie das Verbot von Zusammenkünften und Ansammlungen und verzichten Sie auch auf alle zum 30. April und 1. Mai üblichen Unternehmungen!“