Masken für alle Lehrer – Eingeschränkter Schulstart mit Sicherheitsvorkehrungen
Auf dem Bildungshügel kehrt jetzt wieder Leben ein. Grund ist der Erlass des Landes zum eingeschränkten Schulstart für die Abschlussklassen.
Auch wenn das Land darauf verweist, dass eine Schutzmaskenpflicht nicht besteht, stattet die Stadt jetzt alle Lehrkräfte mit den notwendigen Masken aus. „Auch wenn wir hierzu nicht verpflichtet sind, so wollen wir doch sicher gehen, dass zumindest die Lehrkräfte nicht gleich wieder ausfallen“, so Bürgermeister Brodel, und weiter: “aber eigentlich ist hier das Land in der Pflicht, wie ich finde.“
Gegenüber und Träger werden mit FFP2 Masken geschützt
Obwohl die Schutzmasken heiß begehrt sind und schwer aufzutreiben, stellt die Stadtverwaltung höherwertige FFP2‐Masken zur Verfügung. „Die schützen nicht nur das Gegenüber, sondern auch den Träger vor möglichen Infektionen“, wie Martin Hustadt als Fachbereichsleiter für die Schulen weiter ausführt. Daneben stellt er die wesentlichen Zahlen und Bestimmungen dar, die für Hauptschule, Realschule und Gymnasium gelten. Für die Sicherheit sind umfangreiche Vorkehrungen getroffen worden.
Nichts desto trotz sieht Bürgermeister Brodel die Schulöffnungen kritisch: „Ich verstehe die Sorgen der Elternvertretungen, der Lehrerverbände und auch die Schülervertretungen im Lande sehr gut. Meiner Meinung nach, hätte man noch bis Mai warten können. Nachvollziehbare Lösungen wurden von vielen Stellen an die Landesregierung herangetragen. So bleibt nur zu hoffen, dass sich niemand an den Schulen ansteckt, oder aber in den Schulbussen.“
-An der HS besteht Schulpflicht ab dem 23.04.20 für 57 Schüler/innen
- 5 Klassenräume sollen genutzt werden; Lerngruppen von max. 15 Schüler/innen in einem Raum
- Abstimmungen mit Fa. Piepenbrock sind erfolgt
- ein komplettes Treppenhaus wird geschlossen, die Schüler/innen nutzen nur einen Schultrakt
- Da die Schulleitungen nachweispflichtig sind, wird namentlich dokumentiert, wer wann wo gesessen hat
-Bisher können nur 23 von 43 Lehrkräften überhaupt unterrichten
- An der RS besteht Schulpflicht für 99 Schüler/innen ab dem 23.04.20
-Max. 14 Schüler/innen je Raum werden in 8 Klassenräumen unterrichtet
-Die Unterrichtszeiten werden versetzt, sodass nicht mehr als 50 Schüler/innen gleichzeitig in der Schule sind
- Dokumentationen (wer wann wo gesessen hat) erfolgen wie in der HS
- Am Gymnasium besteht für die Abiturienten zunächst keine Schulpflicht ab 23.04.
-Das Angebot des pers. Unterrichts werden voraussichtlich 60 ‐ 80 Schüler/inne nutzen
-Für den Unterricht sind min. 10 Räume erforderlich
-Der Haupteingang wird als Eingang, der Nebeneingang als Ausgang genutzt (Einbahnstraßen‐Struktur)
-Nur die Hoftoiletten werden geöffnet, keine Schülertoiletten im Gebäude.
-Waschbecken, Flüssigseife und Handtuschpapier sind vorhanden und werden von der Verwaltung ausreichend nachgeliefert.
-Alle Handwaschbecken wurden von der Verwaltung geprüft.Vereinbarungen:
-An allen drei Schulen werden die Toiletten häufiger gereinigt.
-So werden die Sanitärräume schon nach den ersten Pausen wieder gereinigt.
-Die Schulleitungen müssen Hygienepläne erstellen.
- Die Verwaltung stellt dazu Vordrucke für Dokumentationen durch die Reinigungskräfte zur Verfügung. Diese sollen in allen genutzten Räumen ausgehängt werden, damit die Reinigungsintensität nachgewiesen werden kann.
-Desinfektionsspender und Hand‐Desinfektionsmittel werden von der Verwaltung bestellt.
-Es wird an jeder Schule nur eine Eingangstür geöffnet sein.
-Es werden zahlreiche Hinweisschilder ausgehängt. Teilweise haben die Schulen bereits solche Aushänge erstellt, diese werden durch weitere von der Verwaltung erstellte ergänzt.
-Aktuell dürfen aus Risikogruppe Lehrkräfte mit Vorerkrankungen nicht im Unterricht eingesetzt werden, aus der Risikogruppe der Ü60‐jährigen jedoch ab dem 23.04.2020.
- Ab dem 04.05.2020 – Stand heute – müssen dagegen auch die Lehrer/innen mit Vorerkrankungen im Unterricht eingesetzt werden.
- Die Schulleitungen gehen davon aus, dass zahlreiche Lehrkräfte aus den Risikogruppen (nach RKI) nicht für den Unterricht zur Verfügung stehen werden.