Bürgermeister setzt auf breite Entlastungen bei Bürgern in finanziellen Notlagen
Alle Steuerarten, die direkt von der Stadterhoben werden, können jetzt gestundet werden, auch ohne die hohen Stundungszinsen. Dies gilt für alle Steuerzahler, die in der Folge der Corona‐Krise in finanzielle Notlagen geraten. Die Besonderheit ist, dass tatsächlich alle Steuerarten gestundet werden können. „Es macht ja keinen Unterschied, ob ich als Unternehmer in eine Notlage gerate oder als Arbeitnehmer, der gerade seine Grundsteuer nicht bezahlen kann. Selbst die Hundesteuer kann für manche jetzt gerade eine nicht mehr aufzubringende Belastung darstellen“, so Bürgermeister Ralph
Brodel.
Not ist Not
Während man ansonsten häufig im Land nur von der Stundung der Gewerbesteuern spricht, geht Sundern damit einen erheblichen Schritt weiter. „Natürlich sind unsere Unternehmen immens wichtig und stellen das wirtschaftliche Rückgrat für Sundern dar“, so der Bürgermeister, „aber Not ist Not, ob jetzt der Hauseigentümer, Hundebesitzer oder Unternehmer nicht mehr weiterweiß. Deshalbverzichten wir dann ja auch auf die sonst üblichen Stundungszinsen.“ Daneben hat die Verwaltung das Antragsverfahren auch vereinfacht und direkt online gestellt. „Wir haben es so einfach gestaltet wie möglich, aber natürlich muss man schon ein wenig Zeit investieren“, so Brodel.
Zu erreichen sind die Anträge einfach über die Online‐Seite der Stadt.
„Hier haben wir auch noch weitere Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger gebündelt, die weitere Informationen suchen. Von Gesundheit bis hin zu Wirtschaftshilfen. Daran sind alle Abteilungen im gesamten Rathaus beteiligt und das funktioniert seit dem ersten Tag wunderbar, dank dem immensen Einsatz meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so der Verwaltungschef.
Wie erreiche ich die Stundungsanträge: Steuerpflichtige Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger, die von der Corona‐Krise wirtschaftlich
betroffen sind, können steuerliche Erleichterungen und Hilfen vom Land und auch von der Stadt Sundern in Anspruch nehmen.
Bei der Stadt Sundern können Anträge auf Stundung (Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub) für Gewerbesteuern, Grundsteuern und Aufwandssteuern (z.B. Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer) bei der Stadt Sundern gestellt werden. Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona‐Pandemie dient, wird vorerst auf die Festsetzung von Stundungszinsen verzichtet. Ein Antrag mit kurzer Begründung ist jedoch erforderlich.
Vereinfachte Antragsformulare
Für die Beantragung von Stundungen hat die Stadt Sundern auf ihrer Startseite unter www.sundern.de Informationen und vereinfachte Antragsformulare eingestellt, die ab sofort genutzt werden können.
Steuerhilfen vom Land NRW
Daneben besteht für alle Gewerbesteuer‐, Einkommensteuer‐, Körperschaftsteuer‐ und Umsatzsteuerpflichtigen die Möglichkeit, einen Antrag auf Herabsetzung der steuerlichen Vorauszahlungen zu stellen. Für diese Steuerarten ist eine vereinfachte Antragsstellung bei der Finanzverwaltung des Landes NRW möglich. Bei der Stadt Sundern kann nur die Herabsetzung der Vorauszahlungen der Gewerbesteuer beantragt werden.
Auch für diese steuerlichen Hilfen können ab sofort vereinfachte Antragsvordrucke nicht nur des Landes, sondern auch der Stadt Sundern über die Startseite der Stadt www.sundern.de genutzt werden.
Bei Rückfragen werden alle Betroffenen gebeten, sich direkt an die im Internet genannten
Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Sundern zu wenden.
Sundern, den 22. 04. 2020 Bürgermeisterbüro