Ein Gurt ist kein Gurt
Iserlohn (Märkischer Kreis) Der Verkehrsdienst der Polizei kontrollierte am 13.8.2013, gegen 07.30h, auf der Seilerseestraße einen Lkw mit Anhänger. Der Lkw hatte auf dem Anhänger einen Minibagger und auf dem Lkw Baggerzubehör geladen.
Während der Bagger ordnungsgemäß gesichert war, wurde die Baggergabel mit einem Gewicht von immerhin ca. 200 kg nur mit Hilfe eines Zurrgurtes gehalten.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 22 StVO, VDI 2700) wären mindestens zwei Zurrmittel, z.B. Zurrgurte, erforderlich gewesen.
Den 39 -jährigen Fahrer aus Hamm erwartet ein Bußgeld in Höhe von 75,-EUR sowie 1 Punkt in Flensburg