Arnsberg. Aufgrund der anstehenden politischen Beratungen zum Thema „Rathaus-Sanierung“ in der Ratssitzung am 2. Juli hat die Stadt Arnsberg den aktuellen Stand der Planungen ausführlich vorgestellt und erläutert. Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss: „Die Rathaus-Sanierung soll entsprechend der aktualisierten Bau- und Kostenplanungen weiter umgesetzt werden“.
Fünf Varianten wurden untersucht
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erarbeiteten Planung und des eingereichten Förderantrages wurden die verschiedenen Realisierungsvarianten einer räumlichen Unterbringung der Stadtverwaltung mit ihren umfangreichen Dienstleistungsangeboten für die Bürgerinnen und Bürger nun noch einmal vergleichend gegenübergestellt. Dabei ging es darum, sowohl die Risiken als auch die Chancen des Projektes unter Berücksichtigung der Projektziele klar heraus zu arbeiten und zudem eine größtmögliche Transparenz über alle wesentlichen Fakten herzustellen. Hierzu wurde das Büro BBP mit einer quantifizierbaren, vergleichenden Betrachtung beauftragt.
Folgende 5 Varianten wurden dabei untersucht:
V1: Rathaus-Sanierung „Klimaneutral und offen“ mit allen Projektbausteinen: Temporäre Unterbringung, Rechenzentren, Zwischen- und Endarchiv, Freianlagen.
V2: Aufteilung der Stadtverwaltung auf die Stadtteile Arnsberg und Neheim mit einer dauer-haften Anmietung in Arnsberg und Herrichtung des Gebäudes Goethestraße 16-18.
V3: Das Rathaus soll zunächst nur mit den notwendigsten Maßnahmen instand gesetzt werden (Verschiebung der Sanierung um rund 5 Jahre)
V4: Sanierung im Bestand (entsprechend der Sanierungsstudie 2015)
V5: Neubau des Rathauses inklusive der Standortfrage.
Das Büro BBP hat bei allen fünf Varianten die jeweiligen Lebenszykluskosten, die Möglichkeiten einer finanziellen Förderung und die bisher angefallenen Kosten sowie Investitionen und Auf-wand der jeweiligen Maßnahmen analysiert. Diese Methode, die international zur Wertermittlung insbesondere von Investitionsprojekten verwendet wird und anhand derer die fünf sehr unterschiedlichen Varianten hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen vergleichbar gemacht wurden, nennt sich Discounted-Cashflow-Verfahren.
Entscheidung muss am 2. Juli getroffen werden
Die Ergebnisse der Gesamtanalyse von BBP wurden den Mitgliedern des Planungsausschusses, des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates am Montagabend im Rahmen einer allgemeinen Informationsveranstaltung präsentiert. Am Dienstagabend beriet der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt zum Thema, sowie heute der Haupt- und Finanzausschuss, bevor am 2. Juli der Rat entscheidet. Diese Entscheidung ist zu diesem Zeitpunkt erforderlich, weil das Land NRW für einen positiven Förderbescheid, der zur Realisierung der Variante V1 notwendig ist, die Zustimmung des Rates der Stadt Arnsberg benötigt.
Aufgrund folgender Faktoren wird die Variante V1 im Vergleich zu den anderen untersuchten Szenarien auch aus Sicht von BBP klar empfohlen:
- Der Realinvest (abgezinste Berechnung der tatsächlich anfallenden Kosten) ist über einen prognostizierten Zeitraum von 20 Jahren mit rund 37,4 Millionen Euro im Vergleich zu den anderen vier untersuchten Varianten am niedrigsten.
- Große Planungstiefe, da diese Variante bereits detailliert durchgeplant wurde, und damit geringste Kostenvarianz aller fünf Varianten
- Investition am Standort mit Teilumbau des Rathauses zum Bürgerzentrum setzt wichtige Impulse zur städtebaulichen Aufwertung von Unterhüsten. Mit dieser „Öffnung des Rathauses für soziale und kulturelle Gruppen“ ist die Förderfähigkeit des Vorhabens verbunden.
- Aufwertung des Stadteingangs und Schaffung einer qualifizierten (Arbeits-) Umgebung für die Verwaltung, aber auch für anliegende Betriebe und Bereiche (auch Stichworte Stadtimage und Fachkräfteakquisition)
- Nachhaltiger Umgang mit Ressourcen (Nutzung sog. „grauer Energien“, Vermeidung von Abfällen (Abbruchmaterialien), Nutzung eines bereits bebauten und ausreichend großen Grundstücks (kein zusätzliches Parkdeck erforderlich), „Rohbau“ vorhanden)
- Bürgerakzeptanz für den bereits bestehenden, im städtischen Eigentum befindlichen und verkehrlich sehr gut angebundenen Standort, der für andere Nutzungen und Investoren problematisch ist (fehlendes Baurecht, geringer Autobahnabstand, Sanierungsaufwand im Bestand auch bei anderen Nutzungen versus Abbruch und Neubau auf verkleinertem Baufeld)
- Kein „Tauziehen der Stadtteile“ um einen neuen Rathaus-Standort