SBL stellt Anfrage zu Krankentransporten
Hochsauerlandkreis. Kreistagsmitglied Beate Raberg hatte Ende Mai 2013 aufgrund eines konkreten Falls eine Anfrage zu einem abgelehnten Krankentransport gestellt. Zu der Antwort der Kreisverwaltung stellt Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) mit Schreiben vom 23.07.2013 eine ergänzende Anfrage an den Landrat. Hier ist der Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
in der Antwort des Landrats vom 12.07.2013 auf die Anfrage von KTM Beate Raberg vom 28.06.2013 bzgl. eines abgelehnten Krankentransports heißt es u.a.:
„Die/Der behandelnde Ärztin/Arzt stellt der/dem Patienten bei gegebener medizinischer Notwendigkeit einen Transportschein aus. Damit können die Kosten bei der Krankenversicherung geltend gemacht werden bzw. werden unmittelbar von den Krankenkassen übernommen.
Im Übrigen bedarf auch der Transport durch den Rettungsdienst einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung, anderenfalls werden die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.“
Nach unserem Kenntnisstand stellt sich die Lage aber völlig anders dar:
Verletzte und Kranke haben nur Anspruch auf einen Transportschein zu einer stationären Behandlung, jedoch nicht auf einen Transportschein zu einer ambulanten Behandlung in einer Notfallpraxis oder in der Praxis eines niedergelassenen Arztes.
Ausnahmen gelten bei ambulanten Behandlungen, falls eine der im Folgenden genannten Voraussetzungen erfüllt ist:
o anerkannte Pflegestufe 2,
o Eintrag „aG“ vom Versorgungsamt,
o Beförderung zur Chemo- oder Strahlentherapie.
Außerdem müssen Patienten i.d.R. für den Transport eine Zuzahlung leisten, wenn sie keine Befreiungskarte vorweisen können.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Können Sie unsere Informationen bestätigen?
2. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für Ihre Antwort auf die Anfrage von Frau Raberg?“
Quelle: Sauerländer Bürgerliste (SBL)