Hochsauerlandkreis.
Das kann man wünschen, hoffen und glauben. Sind auch Zweifel erlaubt?
Worum geht es?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste hatte am 12.06.2018 die Kreisverwaltung angeschrieben und beantragt, für die nächste Kreistagssitzung (am 06.07.2018) den TOP
„Überprüfung der Badeseen/Talsperren im Hochsauerlandkreis auf multiresistente Keime“
aufzunehmen.
Der Beschlussvorschlag sollte lauten:
• Die Kreisverwaltung wird beauftragt eine umgehende, vollständige und transparente Überprüfung der Badeseen/Talsperren im Hochsauerlandkreis auf multiresistente Keime durchzuführen und diese Daten zu veröffentlichen.
Warum?
Weil es in den letzten Monaten gehäuft Meldungen über beunruhigende Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der Verseuchung von Badegewässern gibt, z.B. auch im Einzugsgebiet der Ruhr.
Aufschlussreiches und Wissenswertes zu dem Problem „Resistente Keime in Badegewässern“ unter folgendem Link beim NDR:
https://www.ndr.de/nachrichten/Resistente-Keime-Badegewaesser-Empfehlung,badegewaesser108.html
In dem genannten NDR-Bericht steht u.a.: „NDR Reporter hatten exemplarisch an insgesamt zwölf Stellen in Niedersachsen Wasser- und Sedimentproben aus Flüssen, Bächen und Badeseen genommen. Wissenschaftler der Universität Dresden und des Universitätsklinikums Gießen haben
in allen diesen Proben multiresistente Keime nachgewiesen
– darunter auch Keime, gegen die besonders wichtige Antibiotika – sogenannte Reserveantibiotika – nicht mehr wirken.“
Und hinsichtlich der Kontrollen:
„Forscher und Mediziner zeigten sich alarmiert. Tim Eckmanns vom Robert-Koch-Institut erklärte zu den Ergebnissen: “Die Erreger sind anscheinend in der Umwelt angekommen und das in einem Ausmaß, das mich überrascht.” Klar war zwar bislang, dass antibiotikaresistente Erreger in der Umwelt zu finden sind und sich dort ausbreiten können. Wie stark Gewässer belastet sind, ist allerdings weitgehend unbekannt, da
es bislang keine systematischen Kontrollen auf solche Erreger gab.“
(Hervorhebungen durch die Redaktion)
Zurück in den Hochsauerlandkreis
Die Antwort bzw. die Verwaltungsvorlage 9/1026 aus dem Kreishaus (mit Datum vom 21.06.2018) ist da und ist öffentlich (und etwas „wiegelt sie wohl ab“).
Was sagt sie aus?
• Das Infektionsrisiko beim Baden in Badegewässern wäre gering.
• Wer gesund ist, könne ohne Bedenken an allen überwachten Badestellen ins Wasser gehen, da diese regelmäßig überwacht werden.
• Die Badestellen an den Badegewässern im HSK wären sämtlich als ausgezeichnet eingestuft.
• Das Land NRW starte 2019 ein Untersuchungsprogramm auf antibiotikaresistente Bakterien in Oberflächengewässern.
• Aus Ergebnissen einer noch vor diesem Untersuchungsprogramm durchgeführten Analyse an den Badestellen im HSK könnte kein Rückschluss auf Handlungsempfehlungen geschlossen werden.
Deshalb soll dann wohl auch nach Wunsch der Kreisverwaltung der Antrag der SBL/FW abgelehnt werden!
Im Sinne von kurzfristiger Arbeits- und Kostenvermeidung kann das ja auch durchaus sinnvoll sein. Doch was dann? Dann, wenn sich multiresistente Keime in unseren Gewässern immer wohler fühlen, und wir nichts von ihnen sehen und nichts von ihnen wissen, aber trotzdem mit ihnen fröhlich baden gehen? Was dann?
Immerhin sieht das Land NRW für 2019 Handlungsbedarf!!!
Vorlage 9/1028
Der Vollständigkeit die komplette Verwaltungsvorlage. Vielleicht mag der Inhalt ja den ein oder anderen beruhigen?
„Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten
Die Experten der Badewasserkommission beim Umweltbundesamt unter Mitwirkung des Bund-Länder-Arbeitskreises Badegewässer haben sich mit der Fragestellung Auswirkungen von antibiotikaresistenten Bakterien im Zusammenhang mit Baden in Badegewässern beschäftigt und kommen aktuell zu folgenden Einschätzungen:
„Die Wasserqualität an Badestellen in Badegewässern wird während der Badesaison zum Schutz der Badenden gemäß den Vorgaben der EG-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG (in NRW geregelt über die Badegewässer VO NRW) regelmäßig mindestens einmal im Monat überwacht. Dabei wird das Ausmaß der fäkalen Verunreinigung durch den Nachweis ausgewählter Darmbakterien (E.coli und intestinale Enterokokken) festgestellt. Die Badegewässer erhalten eine Qualitätseinstufung: von ausgezeichnet über gut und ausreichend bis zu mangelhaft. Bei mangelhafter Badegewässerqualität wird vom Baden abgeraten oder ein Badeverbot ausgesprochen. Je schlechter die hygienische Wasserqualität, desto höher ist die fäkale Belastung des Badegewässers und damit die Wahrscheinlichkeit, dass Krankheitserreger und auch antibiotikaresistente Bakterien vorkommen. Beim Schwimmen in Badegewässern mit ausgezeichneter oder guter Qualität ist ein Kontakt mit Bakterien mit erworbener Antibiotikaresistenz daher unwahrscheinlich.
Das Auftreten von Bakterien, die Infektionen auslösen können, ist unabhängig vom Auftreten antibiotikaresistenter Bakterien dann problematisch, wenn bei schlechter Wasserqualität bestimmte Bakterienkonzentrationen im Wasser überschritten werden. Infektionen können dann mit erhöhter Wahrscheinlichkeit auftreten. Für Personen, die nicht an bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen leiden, ist das Infektionsrisiko beim Baden in Badegewässern aber gering. Wer gesund ist, kann ohne Bedenken an allen überwachten Badestellen ins Wasser gehen, da diese regelmäßig überwacht werden.
Durch das eventuelle Vorhandensein antibiotikaresistenter Bakterien ergibt sich kein erhöhtes Infektionsrisiko beim Baden in Badegewässern. Antibiotikaresistente Krankheitserreger führen nämlich nicht häufiger zu Infektionen als nicht antibiotikaresistente Krankheitserreger. Hinsichtlich ihrer krankmachenden Eigenschaften ergibt sich normalerweise kein Unterschied. Allerdings ist eine möglicherweise auftretende Infektion mit resistenten Bakterien oft schwieriger zu therapieren.
Eine bloße Besiedlung mit antibiotikaresistenten Bakterien in Menschen mit gesundem Immunsystem führt nicht zu einer Erkrankung.“
Fazit für den HSK
Die Badestellen an den Badegewässern im HSK sind sämtlich als ausgezeichnet eingestuft. Die regelmäßig durchgeführten Untersuchungen belegen dies seit Jahren. Bei auftretenden kurzfristigen Verschmutzungen wird dementsprechend vom Baden abgeraten oder ein Badeverbot ausgesprochen. Dies war zuletzt im Jahr 2016 am Hennesee aufgrund des vermehrten Auftretens der Blaualgen (Cyano-Bakterien) erforderlich. Das Land NRW startet im Jahr 2019 ein Untersuchungsprogramm auf antibiotikaresistente Bakterien in Oberflächengewässern. Aus Ergebnissen einer noch vor diesem Untersuchungsprogramm durchgeführten Analyse an den Badestellen an Badegewässern im HSK könnte kein Rückschluss auf Handlungsempfehlungen geschlossen werden. Daher ist eine vorherige Untersuchungsreihe unabhängig vom Land NRW ohne Definition von Bewertungsmaßstäben zu diesem Zeitpunkt nicht zielführend.“
Dazu siehe auch diesen Link vom Umweltbundesamt:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/schwimmen-baden/badegewaesser/faq-antibiotikaresistente-bakterien-in#textpart-1
Hier finden Sie einige der Angaben die die Kreisverwaltung in Vorlage 9/1026 zitiert hat.
Beruhigend ist das Szenario nicht unbedingt.
PM der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)