Sundern. Die Bürgerinitiative hatte zunächst die Ratssitzung vom 26. April abgewartet.
Es bestand die Hoffnung, der Rat würde seine Chance wahrnehmen und den Erhalt der innerstädtischen Parkplätze entlang der Röhr beschließen.
Mit diesem Beschluss wäre das Bürgerbegehren überflüssig geworden.
Leider konnten sich Rat und Verwaltung nicht entschließen , dem eindeutigen Bürgerwillen zu folgen .
Deshalb sah sich die Bürgerinitiative jetzt in der Pflicht, den ersten Teil des vorbereiteten Bürgerbegehrens durchzuführen.
Dazu Dr. Schulte-Kramer von der Bürgerinitiative: “ Wir sind fest entschlossen , den Willen der Bürger in der Stadt Sundern und aus den Ortsteilen zum Erhalt der Innerstädtischen Parkplätze durchzusetzen.“
Herr Becker-Nupe, ebenfalls von der Bürgerinitiative, warnt noch einmal eindringlich vor dem Abbau der innerstädtischen Parkplätze: “ Sollten diese Parkplätze abgebaut werden, um dem Jahrhundert- Hochwasser Raum zu schaffen, dann werden die Bürger eben auf dieses Hochwasser warten . Sie werden aber auch auf Besucher der Innenstadt warten, weil diese wegen der fehlenden Parkplätze in Zukunft an der Innenstadt vorbei fahren werden. “
Das wird die Bürgerinitiative verhindern.
Jetzt werden an die Einzelhändler in der Stadt und in den Dörfern, an die Vereine, an Gaststätten und Cafés Listen ausgegeben, in die sich die Befürworter eines Bürgerentscheides eintragen können.
Abstimmungsberechtigt ist jeder EU-Bürger in Sundern, der in der Stadt seit mindestens drei Monaten seinen Erstwohnsitz hat und mindestens 16 Jahre alt ist.
Die Unterschriftenliste muss eine Kostenschätzung der Stadt zum Bürgerbegehren enthalten. Dazu gibt die Verwaltung jährliche Pflegekosten für die jetzt vorhandenen Parkplätze in Höhe von 4.000,- Euro und jährliche Kosten zur Unterhaltung der Brücken und Stützmauern in Höhe von 50.000,- Euro an.
Ganz anders sieht das die Bürgerinitiative: Sie schätzt die Abbruchkosten der Parkplätze und Brücken sowie die Umwandlung in einen “ Hochwasserschutz-Park“ einmalig auf mindestens 5 Millionen Euro, die jährlichen Pflegekosten der “ Anlage“ auf 50.000,- Euro
Um das Bürgerbegehren erfolgreich abschließen zu können, müssen ca. 1.600 Unterschriften gesammelt werden.
Diese Unterschriften werden von der Stadt geprüft. Danach wird das Begehren dem Rat vorgelegt. Der Rat stellt die Zulässigkeit des Begehrens fest und kann sich dem Begehren anschliessen. Dann würde der Bürgerentscheid entfallen. Schließt sich der Rat nicht an, ist die Verwaltung verpflichtet, den zweiten Teil des Begehrens, den Bürgerentscheid durchzuführen.
An den Ausgang des Entscheides sind dann Rat und Verwaltung gebunden.
Hans Klein