Menden Seit Ende des vergangenen Jahres gilt der überarbeitete Glücksspielstaatsvertrag. Dieser Vertrag oder besser, dieses Gesetz hat im Kern den Zweck, die Bevölkerung vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen. Denn: Glücksspiel kann süchtig machen. Das ist erwiesen.
Konkret bedeutete das Inkrafttreten für das Ordnungsamt der Stadt Menden, dass alle vorhandenen Glücksspielbetriebe im Stadtgebiet überprüft werden mussten und dass die Betreiber ab dem 1. Dezember 2017 eine zusätzliche Genehmigung brauchten, ohne die sie nicht weitermachen durften. Denn dieses Gesetz sieht z.B. vor, dass mehrere Spielhallen nicht an einem Ort sein dürfen und ein Mindestabstand zwischen den einzelnen Betrieben eingehalten werden muss. Die Genehmigung konnte daher nicht allen Betreibern erteilt werden. Einige Betreiber sind erwartungsgemäß gerichtlich gegen die nicht erteilte Genehmigung vorgegangen und konnten so einstweilig ohne diese zusätzliche Genehmigung weitermachen.
Jetzt hat die Stadt Menden in sieben Verfahren, bei denen es sich um Mehrfachkonzessionen an zwei Standorten handelt, vor Gericht Recht zugesprochen bekommen. Das bedeutet, dass diese sieben Spielhallen jetzt umgehend schließen müssen. Das Ordnungsamt wird die Schließung dieser sieben Betriebe verfügen und auch überwachen.