Märkischer Kreis. (pmk). Hobbygärtner und Naturliebhaber können einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten, wenn sie vom 1. März bis zum30. September darauf verzichten, Hecken, Gebüsche & Co. abzuschneiden oder zu roden. Das teilt der Märkische Kreis mit. Nur schonende Pflege- und Formschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind in dieser Zeit zulässig. Hecken bieten Vögeln und anderen Tieren Lebensraum und Schutz. Daher sollte auch vor einem Pflegeschnitt geprüft werden, ob die Hecke von Tieren genutzt wird.
Auch Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Flächen stehen, dürfen bis zum 30. September nicht gefällt werden. Erlaubt sind nur unumgängliche Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherung oder in Zusammenhang mit einer genehmigten Baumaßnahme. Örtliche Baumschutzsatzungen sind ebenfalls zu beachten. Es empfiehlt sich eine Anfrage beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Weitere Fragen beantwortet gerne der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege des Märkischen Kreises unter Telefon 02351/966-6400 bzw. – 6379. Weitere Infos auch unter http://www.maerkischer-kreis.de/ im Internet.