Kreis warnt vor illegaler Altkleidersammlung
Unbekannte verteilen derzeit an die Haushalte im Märkischen Kreis Faltblätter, die auf eine Sammlung von Altkleidern und Schuhen hinweisen sowie den Eindruck erwecken, als stammten sie von einer caritativen Einrichtung. Die Sammlung wurde aber nicht bei der zuständigen Abfallbehörde angezeigt, ist also rechtlich nicht zulässig. Darauf weist der Märkische Kreis hin.
„Wer jetzt Kleider und Schuhe bereitstellt, kann deshalb nicht sicher sein, wo die Sachen landen und wer mit diesen Wertstoffen Geld verdient“, so Horst Peter Hohage, Leiter des Fachdienstes Umweltschutz und Planung.
Der Kreis rät deshalb allen, die Altkleider und Schuhe abgeben möchten, die Sammelcontainer caritativer Organisationen zu nutzen. „Sie sollten dabei unbedingt darauf achten, dass die Beschriftung der Container eindeutig auf die Organisation hinweist“, so Hohage weiter. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Altkleidersammlungen drei Monate vor dem Sammlungstermin bei der Abfallbehörde angezeigt werden. Eine solche Anzeige lag bisher jedoch nicht vor.