Karnevalsumzug AltArnsberg – Detaillierte Verkehrshinweise

Karnevalsumzug in AltArnsberg am 11. Februar – Verkehrshinweise der Stadtverwaltung

Arnsberg. Aufgrund des Karnevalsumzuges in AltArnsberg am kommenden Sonntag, 11. Februar, kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Zufahrtsstraßen entlang der Umzugsstrecke sind ab 13:00 Uhr während des Umzuges gesperrt. Umleitungen sind eingerichtet und ausgeschildert.

Neu ist, dass die Königstraße in und aus Richtung Eichholz durchgehend per Ampelregelung möglich bleibt. Die Umfahrung des Neumarktes ist während des Umzuges gesperrt. Gleichzeitig stehen auch die übergangsweise eingerichteten Parkplätze auf dem Neumarkt und auf der linken Straßenseite der Klosterstraße ab 12:00 Uhr nicht zur Verfügung. Die Stellfläche auf dem Neumarkt wird ausschließlich für Einsatzfahrzeuge der Polizei, DRK und Feierwehr freigehalten. In der Klosterstraße wird sich der Umzug auflösen und die Zugteilnehmer werden von den Motivwagen absteigen. Auch der Parkplatz am Sauerlandtheater (Gebr.-Abt-Platz) ist ab 12:00 Uhr gesperrt, da in diesem Bereich der Umzug aufgestellt wird.

Fahrzeuge, die an den genannten Orten um 12:00 Uhr noch abgestellt sind, müssen dort aus Sicherheitsgründen abgeschleppt werden. Überwachungskräfte der Stadt werden ab 11:00 Uhr vor Ort sein.

Insbesondere weist die Verwaltung auch wieder darauf hin, dass die Apotheken- und die Apostelstraße ebenfalls gesperrt sind und während des Umzuges – ebenso wie die Hallenstraße – als Rettungszufahrten vorgehalten werden müssen. Deshalb müssen dort widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zur Sicherung der Rettungszufahrten ebenfalls abgeschleppt werden.

Da die Nachfeier der KLAKAG zum Karnevalsumzug in diesem Jahr wegen der Sanierungsmaßnahme der Altstadtgarage nicht auf dem Neumarkt stattfinden kann, ist sie in die Ruhrstraße zu den Ruhrterrassen verlegt worden. Deshalb wird die Ruhrstraße in der Zeit von 12:00 Uhr bis maximal 21:00 Uhr im Bereich zwischen der Baustelle Sauerlandmuseum und dem Kreisel an der Klosterbrücke für den Verkehr gesperrt werde Abschließend weist das Ordnungsamt darauf hin, dass auch der Einsatz und Betrieb von Drohnen im gesamten Umzugs- und Veranstaltungsbereich nicht erlaubt ist.