Arbeiten für neuen Regionalplan für den Märkischen Kreis und die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein beginnen
Der Regionalrat Arnsberg hatte in seiner Sitzung am 7. Dezember 2017 die Bezirksregierung Arnsberg als Regionalplanungsbehörde mit den vorbereitenden Arbeiten für die Aufstellung eines neuen Regionalplanes für den Bereich des Märkischen Kreises, des Kreises Olpe sowie des Kreises Siegen-Wittgenstein beauftragt.
Zu einem ersten Informationstermin zu den geplanten Abläufen dieses umfangreichen Verfahrens hatte die Bezirksregierung Arnsberg die Landräte, Bürgermeister der betroffenen Kreise, Städte und Gemeinden sowie die Mitglieder des Regionalrates am 11. Januar eingeladen.
Für die Neuaufstellung eines neuen Regionalplanes ist die Kommunikation mit den Kommunen als Träger der kommunalen Planung, wie mit allen anderen Verfahrensbeteiligten von großer Bedeutung. Mit einem intensiven Kommunikationsprozess schon im Vorfeld möchte die Bezirksregierung das eigentliche förmliche Verfahren erleichtern.
Nur auf dem Weg eines solchen Austausches kann ein Regionalplan entwickelt werden, der möglichst vielen Belangen und Anforderungen der Region Rechnung trägt.
Zurzeit gelten noch zwei verschiedene regionale Planwerke für die von der Neuaufstellung betroffenen Kreise: Für den Märkischen Kreis ist dies der so genannte räumliche Teilabschnitt für die Oberbereiche Bochum und Hagen, der seit 2001 rechtskräftig ist. Für die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein gilt der seit 2008 rechtskräftige Regionalplan für den Oberbereich Siegen.
Die Neuaufstellung ist aus mehreren Gründen erforderlich. Zum einen sollen die Inhalte beider Pläne gebündelt werden. Auch nach fachlicher Einschätzung ist vor dem Hintergrund sich stetig verändernder Rahmenbedingungen wie z. B. des demographischen Wandels in Verbindung mit den Themen Daseinsvorsorge, Herausforderungen für Wirtschaft und Beschäftigung, Digitalisierung, Klimaschutz etc. eine Neuaufstellung erforderlich. Neue rechtliche Grundlagen und daraus resultierende inhaltliche Anforderungen bedingen ebenfalls eine Anpassung der Planwerke. Sowohl der am 08.02.2017 in Kraft getretene neue Landesentwicklungsplan NRW, Änderungen im Naturschutzrecht als auch das ab dem 29.11.2017 geltende neue Raumordnungsgesetz erfordern die Anpassung an die Ziele der Raumordnung.