Die neuen Reiterplaketten sind da

Märkischer Kreis. (pmk). Die neuen Reiterplaketten für das Jahr 2018 sind eingetroffen. Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares und beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebrachtes gültiges Reitkennzeichen besitzen. Das betrifft sowohl die Benutzung privater als auch öffentlicher Straßen und Wege. Darauf weist der Märkische Kreis hin und bittet Pferdeliebhaber, die noch kein Reitkennzeichen (Erstbezieher) oder noch keine Reiterplaketten (Jahresbesteller) für das Jahr 2018 besitzen, diese zu beantragen.

Die Reitkennzeichen/Reiterplaketten werden vom Fachdienst Natur- und Umweltschutz ausgegeben und auf Antrag zugesandt. Das Antragsformular und weitere Hinweise sind zu finden auf der Internetseite http://www.maerkischer-kreis.de/. Die zwei gelben Schilder (Reitkennzeichen) beziehen sich immer auf den Reiter. Auf diese Schilder müssen die jährlich zu wechselnden farblichen Aufkleber (Reiterplaketten) aufgeklebt werden. Ab sofort sind nur noch Reitkennzeichen mit einer „grünen“ Plakette und den Ziffern „18“ gültig.

 

Die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten betragen bei Erstausgabe für Privatpersonen 38,00 Euro, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann jeweils 30,50 Euro. Für Reiterhöfe belaufen sich die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten bei Erstausgabe auf 88,00 Euro, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann auf jeweils 80,50 Euro. In den Beträgen enthalten ist jeweils die Reitabgabe für Privatpersonen in Höhe von 25,00 Euro bzw. für Reiterhöfe in Höhe von 75,00 Euro. Die Reitabgabe wird ans Land abgeführt.

Nach dem Landesnaturschutzgesetz ist das Reiten in der freien Landschaft zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Wegen gestattet. Das Reiten im Wald istauf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege, die mit zweispurigen Fahrzeugen befahren werden können. Für das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald gelten die gleichen Regelungen, wie für das Reiten.

Das Reiten ist aber nicht erlaubt auf Fußwegen, Trampelpfaden, Böschungen, Waldschneisen, Rückegassen und Leitungstrassen. Außerdem darf nicht geritten werden im Bereich von Hofräumen und sonstigen zum privaten Wohnbereich gehörenden oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienenden Flächen. Weitere Informationen gibt Ulrike Regus, Telefon 02351/966-6379, E-Mail: u.regus@maerkischer-kreis.de bzw. landschaft@maerkischer-kreis.de.

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http://www.dorfinfo.de/neue-reitregeln/10186859