Kreis zahlte 2,7 Millionen Euro Schüler BAföG aus

Märkischer Kreis. (pmk) . Im vergangenen Jahr zahlte der Märkische Kreis 2,7 Millionen Euro Schüler-BAföG aus, das waren 900.000 Euro weniger als im Vorjahr. Ursächlich ist nicht nur ein leichter Antragsrückgang, es kam auch vermehrt Elterneinkommen oder Vermögen der Antragsteller zur Anrechnung. Insgesamt gingen ca. 1.000 Anträge ein, nur 97 davon mussten abgelehnt werden, 6 wurden zurückgezogen. 2017 konnte der Kreis rund 50.000 Euro an die Landeskasse zurück überweisen. Hierbei handelt es sich um Rückforderungen zu Unrecht bezogener BAföG-Leistungen. In einem Fall musste BAföG rückwirkend entzogen werden. Das ist immer dann der Fall, wenn Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet wurde, Auszubildende falsche Angaben zu ihrem Vermögen gemacht haben oder wenn Auszubildende oder deren Eltern im Bewilligungszeitraum zu hohes Einkommen erzielten.

Für die Höhe des Förderbetrages spielen folgende Faktoren eine Rolle: Vermögen und Einkommen des Antragstellers sowie Einkommen der Eltern, Schulform und die Frage, ob der Jugendliche noch bei den Eltern wohnt oder nicht. Die Höhe der monatlichen Schüler-BAföG-Sätze beträgt aktuell zwischen 231 und 735 Euro. Nähere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter http://www.bafoeg.bmbf.de/, oder unter http://www.maerkischer-kreis.de/, Stichwort BAföG.

Neben dem Schüler-BAföG sieht der Gesetzgeber noch weitere Fördermöglichkeiten vor. So haben junge Frauen und Männer, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren und nicht mehr bei den Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Hierfür zuständig sind die örtlichen Agenturen für Arbeit.

Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen finden ihre Ansprechpartner zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studentenwerken ihres Studienortes. Und wenn es um das so genannte Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG) geht, können sich Interessierte an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 49 wenden. Die Beratung und Antragsannahme erfolgt auch durch die Kammern der jeweiligen Berufsbereiche. Informationen und Antragsunterlagen hierzu unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/ .