Hemer. Unmittelbar vor den Weihnachtsfeiertagen hat die Stadtverwaltung Hemer keine guten Nachrichten im Hinblick auf die Wiederinbetriebnahme des Hallenbades erhalten. Die Arbeiten schritten bislang gut voran, jedoch konnten erst nach dem jüngsten Rückbau der Deckenkonstruktion die Lüftungskanäle im Badbereich abschließend begutachtet werden. Dabei wurden seitens des Lüftungstechnikers Beschädigungen und Undichtigkeiten an mehreren, zuvor verdeckten Stellen festgestellt.
Bei den Lüftungskanälen handelt es sich um asbesthaltige Materialien. Diese sind gebunden, so dass die weitere Nutzung grundsätzlich zulässig und nicht gesundheitsschädlich gewesen wäre. Durch die nun festgestellten Beschädigungen kann allerdings eine Verbreitung der asbesthaltigen Fasern in der Raumluft nicht mehr sicher ausgeschlossen werden. Ein Betretungsverbot für das Hallenbad wurde unverzüglich ausgesprochen. Weil eine Reparatur von asbesthaltigen Materialien unzulässig ist, würde ein Austausch aller Lüftungskanäle für eine Wiederinbetriebnahme des Hallenbades zwingend erforderlich.
Damit steht jetzt leider fest, dass der ursprüngliche, vom Rat der Stadt Hemer beschlossene Zeit- und Kostenplan nicht mehr eingehalten werden kann. Deutlich wird dies allein schon aufgrund der Tatsache, dass die Bestellzeiten der erforderlichen Ersatzteile eine Öffnung des Hallenbads in der Frühjahrssaison 2018 ausschließen. Die Verwaltung kalkuliert nun Dauer und Kosten für die Zusatzarbeiten, so dass den politischen Gremien im Januar 2018 ein ausführlicher Sachstandsbericht zugeleitet werden kann.