Hochsauerlandkreis. Das Jugendamt des HSK weist darauf hin, dass Anmeldungen für das am 1. August 2018 beginnende Kindergartenjahr 2018/2019 bis Ende November 2017 erfolgen müssen. Hierzu sollten sich die Eltern mit der Kindertageseinrichtung ihrer Wahl in Verbindung setzen und dort ihren Betreuungswunsch anmelden. Dies gilt auch für diejenigen Eltern, deren Kinder erst im Laufe des Kindergartenjahres – also in der Zeit vom 01. August 2018 bis 31. Juli 2019 – erstmalig in einer Einrichtung aufgenommen werden sollen. Deshalb muss für ein Kind, das beispielsweise ab dem 1. April 2019 in einer Kindertageseinrichtung betreut werden soll, dieser Betreuungswunsch im laufenden Verfahren bis Ende November 2017 angemeldet werden.