Hochsauerlandkreis.
Die Fragen
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte am 25.07.2017 bei der Kreisverwaltung schriftlich nach den Deutsch- und Integrationskursen gefragt:
Die Antworten
Falls Sie sich für die Antwort des Kommunalen Integrationszentrums des Hochsauerlandkreises interessieren, hier ist sie:
„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
Sehr geehrter Herr Loos,
im Folgenden nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage vom 25.07.2017.
Die Antworten beziehen sich ausschließlich auf die Zuständigkeit des Hochsauerlandkreises (hier: Volkshochschule HSK als ein Träger der Deutsch- und Integrationskurse, und Jobcenter des HSK als Träger der Leistungen nach SGB II).
1. Wie viele Migrantinnen und Migranten besuchten in diesem Jahr kreisweit (außer Stadt Arnsberg) bis zum Ferienbeginn einen Integrations- bzw. Deutschkurs?
Im Jahr 2017 besuchten 300 Migrantlnnen bis zum Sommerferienbeginn einen Integrationskurs. Deutschkurse (außer Integrationskurse) wurden von 27 Migrantlnnen besucht.
2. Wie viele von ihnen schlossen ihren Kursus bisher erfolgreich ab?
Das Kriterium „erfolgreich“ wird nachfolgend definiert als „erfolgreich an einer Abschlussprüfung teilgenommen“.
Zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage lagen die Ergebnisse von 60 DTZ1-Prüfungen vor. Weitere Prüfungen bzw. Prüfungsergebnisse werden im Laufe des Jahres folgen. 40 Migrantlnnen schlossen einen Integrationskurs mit dem Zertifikat B1 ab. 19 Migrantlnnen schlossen einen Deutschkurs mit dem Zertifikat A2 ab. Prüfungsergebnisse unter dem Niveau A2 werden als „nicht bestanden” gezählt.
3. Wie hoch ist die Quote der Abbrecher, wie hoch die der Wiederholer?
Die Abbrecherlnnenquote in den Integrationskursen liegt bei ca. 7 %. Deutschkurse (ohne Inteqrationskurse) fanden in 2017 bislang erst zwei statt. Eine Abbrecherlnnenquote wird hier nicht ermittelt, da die Teilnahme freiwillig ist.
Die Quote derjenigen, die einen lntegrationskurs wiederholen, lässt sich schwer beziffern: Die Wiederholerlnnen haben ihren ersten Kurs z.T. bei anderen Trägern gemacht bzw. wiederholen sie bei anderen Trägern ihre Stunden. Auch nehmen nicht alle Wiederholungsberechtigten die Möglichkeit wahr, Stunden zu wiederholen. Da es sich bei den Deutschkursen (ohne Integrationskursen) um ein freiwilliges Angebot handelt, gibt es hier keine Wiederholenden i.S. der lntegrationskursverordnung.
4. Wie viele beginnen nach den Sommerferien wahrscheinlich wieder oder erstmals einen lntegrations- bzw. Deutschkurs?
Nach den Sommerferien setzen 182 Teilnehmende ihre im ersten Halbjahr begonnenen Kurse fort. Darüber hinaus ist geplant, neue Alphabetisierungs- und Integrationskurse einzurichten.
Nach dem derzeitigen Stand der Planung sollen
– drei weitere Alphabetisierungskurse (maximale TN-Zahl: 16)
– und zwei weitere Integrationskurse (maximale TN-Zahl: 25) starten.
5. Gelten Migrantlnnen, die einen lntegrations- bzw. Deutschkursus besuchen, als arbeitslos?
Personen mit Migrationshintergrund, welche einen Integrations- bzw. Deutschkurs besuchen, gelten nicht als arbeitslos.
6. Wenn ja, gehen sie auch dann in die Arbeitslosenstatistik ein, wenn der/die Kursteilnehmer/innen sich gleichzeitig offiziell arbeitssuchend gemeldet haben?
Die Frage entfällt aufgrund der Antwort zu Frage 5.
7. Werden spezielle Arbeitslosenstatistiken für MigrantInnen geführt?
Die Agentur für Arbeit veröffentlicht monatlich entsprechende Daten in ihrem Themenheft “Migrations-Monitor: Personen im Kontext von Fluchtmigration”. Die Daten sind dort länder- und Iandkreisbezogen abgebildet.
8. Wenn ja, wo sind sie einsehbar?
Das o.g. Themenheft ist einsehbar unter dem Link https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistische-Analysen/Migration-Arbeitsmarkt/Migration-Arbeitsmarkt-Nav.html.“
PM der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)