Landschaftsschutz: Bezirksregierung will Befreiung für Hellefelder Höhe
Sundern. „Dem Sauerland droht eine Verspargelung der Höhenzüge. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Hellefelder Höhe als Präzedenzfall für die gesamte Region freigegeben“, zeigt Landrat Dr. Karl Schneider Unverständnis über das Schreiben aus Arnsberg. Die Bezirksregierung spricht sich in dem Schreiben für die Befreiung von den Schutzfestsetzungen des Landschaftsplanes in Sundern aus. „Mit dieser Entscheidung drohen möglicherweise auch die Homert, der Rothaarkamm und die Höhenzüge des Arnsberger Waldes verspargelt zu werden. Das Landschaftsbild des Sauerlandes wird sich dann massiv verändern“, so der Landrat weiter.
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 28. Oktober 2016 mit großer Mehrheit den Antrag der Stadt Sundern abgelehnt, die Flächen „Hellefelder Höhe Mitte“, „Hellefelder Höhe Ost“ und „Südliche Waldflächen Süd“ von den Schutzgebietsfestsetzungen des Landschaftsplanes zu befreien. Die Bezirksregierung beruft sich in ihrer Entscheidung auf die Ziffer 8.2.2.5 des Windenergieerlasses des Landes NRW. Diese Ziffer legt fest, dass bei der Errichtung von Windenergieanlagen in der Regel von einem überwiegenden öffentlichen Interesse auszugehen ist und eine Befreiung erteilt werden kann.
Landrat Dr. Schneider: „Kreistag und Verwaltung haben eine andere Rechtsauffassung und halten den Windenergieerlass in diesem Punkt für rechtswidrig. Diese Rechtsauffassung hat der Kreis dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz bereits vor einem Jahr in einem Schreiben mitgeteilt und dagegen remonstriert“. Er fordert weiterhin eine Einzelfallentscheidung hinsichtlich des Landschaftsbildes: „Eine Abwägung per Erlass ist nicht sachgerecht und führt zu Fehleinschätzungen.“
Der Hochsauerlandkreis sieht sich als Träger der Landschaftsplanung beeinträchtigt und wird nochmals Gespräche mit dem Ministerium und der Bezirksregierung führen. Ohne eine ausdrückliche Weisung der Bezirksregierung wird Landrat Dr. Schneider die Befreiung nicht umsetzen.