Schwarzarbeit und Sozialleistungsmissbrauch aufgedeckt

Iserlohn. Der Bereich Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn konnte erneut einen Fall von gewerberechtlicher Schwarzarbeit aufdecken. Aufgrund mehrerer Anzeigen, unter anderem von vermeintlich geschädigten Kunden, ermittelten die städtischen Fahnder gegen eine Iserlohnerin wegen des Betreibens eines nicht angemeldeten Gebrauchtfahrzeughandels. Nach mehrmaligen verdeckten Ermittlungen wurde ein Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht erwirkt. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt. Die Auswertung ergab, dass die Betroffene seit mindestens 2009 mit gebrauchten Kraftfahrzeugen handelte. Die Fahrzeuge waren in der Regel von geringfügigem Wert. Damit konnte die Händlerin zwar zum Lebensunterhalt der vielköpfigen Familie beitragen, jedoch keine „Reichtümer“ erwirtschaften. Gleichwohl wurde die mehrjährige nicht angemeldete Selbstständigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von 10 000 Euro geahndet. Inzwischen ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen und ein entsprechendes Gewerbe wurde angemeldet.
Bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wurde zudem ein weiterer Fall des Verdachts von Sozialleistungsmissbrauch zum Nachteil der Abteilung Grundsicherung der Stadt Iserlohn. Bei der Durchsicht von Kontoauszügen eines Grundsicherungsempfängers fielen diverse Unregelmäßigkeiten auf. Der Betroffene erklärte, er habe in Zeiten als Hartz IV-Bezieher so viel Guthaben ansparen können, dass er die Grundsicherungsleistungen nicht in Anspruch nehmen musste. Angeblich schaffte er es acht Jahre lang, mit einem mittleren zweistelligen monatlichen Einkommen seinen gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies erschien den städtischen Ermittlern „lebensfremd“. Nach einer richterlich angeordneten Hausdurchsuchung konnte ein Schaden von rund 14 000 Euro errechnet werden. Eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Leistungsmissbrauchs wurde bei der Staatsanwaltschaft Hagen erstattet. Auf den Betroffenen wartet nun voraussichtlich ein gerichtliches Nachspiel. Bei einer Verurteilung muss er den Schaden zusätzlich erstatten.