Mögliche Stallpflicht, falls Vogelgrippe nach NRW kommt
Märkischer Kreis. (pmk) . Noch besteht für Nordrhein-Westfalen kein Grund zur Sorge, aber in Schleswig-Holstein ist eine neue Form der Vogelgrippe bestätigt. Verdachtsfälle gibt es in Baden-Württemberg. Der Kreis bittet Geflügelhalter, sich auf eine mögliche Stallpflicht für ihre Tiere vorzubereiten.
Kreisveterinär Dr. Dieter Sinn bittet die Geflügelhalter im Märkischen Kreis, sich auf eine mögliche generelle Stallpflicht ihrer Tiere vorzubereiten. Hintergrund ist, dass in Schleswig-Holstein bei verendeten Wildenten das Virus der hochpathogenen Form der Vogelgrippe H5N8 nachgewiesen. In Baden-Württemberg besteht nach dem Fund von verendeten Wildenten am Bodensee der dringende Verdacht, dass auch dort das Virus ursächlich ist.
Dr. Dieter Sinn: „Meldungen aus Nordrhein-Westfalen über Auffälligkeiten bei Wildvögeln lie-gen bisher nicht vor. Da es sich aber um Ausbrüche in der Natur handelt, die geographisch nicht eingrenzbar sind, ist auch mit Krankheitsfällen bei Wildvögeln in unserem Bundesland zu rech-nen.“ Zum Schutz der Hausgeflügelbestände würde dann eine generelle Stallpflicht für Hausgeflügel angeordnet werden müssen, die dann auch für Kleinbestände in privater Haltung gelte.
Der Vogelgrippe-Erreger des Subtyps H5N8 wird derzeit noch vom Friedrich-Löffler-Institut genauer analysiert. Nach bisherigem Erkenntnisstand sind keine Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bekannt. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung „theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich“. Gleichwohl sollten entsprechend den Empfehlungen des BfR grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten beachtet werden. So müssen Geflügelgerichte gründlich durchgegart werden, rohes Geflügelfleisch ist getrennt von den übrigen Lebensmitteln aufzubewahren und Küchengeräte sind zu reinigen.