Kreis bittet um Unterstützung bei Befragung
Märkischer Kreis. (pmk). Wieviel Miete müssen die Bürger im Märkischen Kreis durchschnittlich für ihre Wohnung zahlen? Diese Frage möchte der Märkische Kreis durch eine Befragung beantwortet bekommen. Denn im Rahmen der Hartz IV-Leistungen werden auch die Kosten der Unterkunft übernommen, soweit diese angemessen sind. Der Kreis als Träger der Hartz IV-Leistungen für die Unterkunft muss nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts zur Ermittlung dieser angemessenen Kosten der Unterkunft ein schlüssiges Konzept vorlegen.
Die Grundlage hierfür wird ein „grundsicherungsrelevanter Mietspiegel“ bilden. Für die Erstellung dieses Mietspiegels sind Erhebungen bei Mietern und Vermietern von Wohnraum durchzuführen. Die Angaben werden anonymisiert und ausgewertet. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist gewährleistet.
Der Märkische Kreis hat die Beratungsgesellschaft Analyse&Konzepte aus Hamburg mit der Erstellung des Mietspiegels beauftragt. Die Gesellschaft hat bereits deutschlandweit für mehrere Kommunen diese Erhebungen durchgeführt und verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der Wohnungsmarktanalysen.
Die Befragung von Vermietern mit großem Wohnungsbestand (z.B. Wohnungsgesellschaften) ist bereits erfolgt. Weil diese Daten allein für einen repräsentativen Durchschnitt der Mietkosten im Kreis allerdings nicht ausreichen, werden in einem zweiten Schritt jetzt Mieter, die keine Wohnung von Wohnungsgesellschaften angemietet haben, angeschrieben und um Informationen zu den von ihnen angemieteten Wohnungen – etwa Quadratmeterzahl und Mietpreis – gebeten.
Der Märkische Kreis bittet alle Beteiligten, diese Erhebung zu unterstützen und die Fragebögen ausgefüllt an die angegebene Adresse zurückzusenden. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig. Dem Anschreiben ist jeweils ein Freiumschlag beigefügt, Portokosten entstehen nicht.