Bestwig. (Hochsauerland) Rauchende Köpfe, aber keinesfalls mehr qualmende Zigaretten: Die aktuellen Änderungen des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes sorgen bei den heimischen Vereinen und Gastronomen für Gesprächsstoff. Um zu informieren und gleichzeitig auch Tipps für die Umsetzung der neuen Rechtsvorschrift zu geben, hatte die Gemeinde Bestwig jetzt Vereinsvertreter und Gastronomen zu einem Info-Abend ins Bürger- und Rathaus eingeladen.
Kernpunkt der Neuregelung: Zahlreiche Ausnahmen, die das Gesetz bisher zugelassen hatte, gelten nicht mehr – zum Beispiel für Gaststätten oder Brauchtumsveranstaltungen wie etwa Schützen- und Sportfeste. Auch hier darf in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, ab dem 1. Mai 2013 nicht mehr geraucht werden, stellte Jean-Philippe Franke, stv. Leiter des Bürgeramtes, klar. Und in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe müssen künftig auch die außerschulischen Veranstaltungen – zum Beispiel Schulfeste – rauchfrei sein. Auch in gastronomisch genutzten Festzelten sollte die Zigarette ab dem kommenden Monat aus bleiben.
In Gaststätten darf künftig nur noch im Rahmen privater Veranstaltungen wie zum Beispiel Familienfeiern geraucht werden, sofern diese in streng abgetrennten Räumen stattfinden. Die Ausnahmeregelung für „Raucherclubs“ gilt dann nicht mehr.
Für Gastronomen, Veranstalter und Vereinsvorstände ein besonderes Problem: „Sie sind künftig dafür verantwortlich, dass die neuen Regelungen eingehalten werden“, so Jean-Philippe Franke. Zum einen müssen sie – etwa durch Hinweisschilder – über das Rauchverbot informieren, zum anderen bei Verstößen dafür sorgen, dass die „Kippe“ wieder gelöscht wird. Andernfalls können Bußgelder drohen – im Extremfall sogar bis zu einer Höhe von 2500 Euro. Der Einwand der Vereinsvertreter, dass ein Rauchverbot – zum Beispiel spätabends auf einem Schützenfest – mitunter nicht ohne Probleme durchgesetzt werden könne, wurde von den Vertretern der Gemeindeverwaltung nicht bestritten – Jean-Philippe Franke: „Ziel sollte es sein, so etwas möglichst einvernehmlich zu lösen.“
Bürgermeister Ralf Péus betonte, dass die Gemeinde Bestwig – wie die anderen HSK-Kommunen auch – schon aus personellen Gründen nicht in der Lage sei, eigenständige Kontrollen zum Nichtraucherschutz durchzuführen. Allerdings: „Wenn sich jemand beschwert, müssen wir tätig werden“, so der Bürgermeister. Die Gemeindeverwaltung werde in solchen Fällen versuchen, Lösungen zu finden, die sowohl rechtssicher sind wie auch die Interessen der Veranstalter berücksichtigen. Trotzdem appellierte Ralf Péus an Vereine und Gastronomen, die Neuregelung „nicht auf die leichte Schulter zu nehmen“: „Es ist geltendes Recht, an das wir uns halten müssen – auch wenn dieses Gesetz ein ,bürokratisches Monstrum‘ ist.“ Den Vereinen empfahl der Bürgermeister, besonders die Hinweispflicht auf Rauchverbote zu beachten. Bei Hallenvermietungen könne zudem im Mietvertrag festgeschrieben werden, dass der Veranstalter die Verantwortung dafür übernimmt, dass der Nichtraucherschutz eingehalten wird.
Zudem bietet die Gemeinde Bestwig an, Vereine und Gastronomen auch persönlich über die Neuregelung des Nichtraucherschutzes zu informieren. Ansprechpartner im Bürger- und Rathaus ist Jean-Philippe Franke (Tel. 02904/987-141).