Olsberg. Der Winter geht gerade zu Ende – die Vorfreude auf den nahenden Frühling ist überall zu spüren. Auch Gärten und Grünflächen werden dann wieder ihre bunte Pracht entfalten. Allerdings: In manchen Fällen kann sich üppiges Grün sogar zu einer Gefahr auswachsen – und das im wahrsten Sinn des Wortes. Denn wenn Äste und Zweige in den Bereich von Gehweg oder Fahrbahn hereinragen, sind gefährliche Situationen nicht ausgeschlossen.
Zum Beispiel dann, wenn Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen, weil der Bürgersteig durch Äste oder eine wuchernde Hecke unpassierbar ist. Ein weiteres Problem. Herabfallende Äste können Passanten verletzen. Die Stadt Olsberg erinnert alle Bürgerinnen und Bürger deshalb an die Verpflichtung, an ihren Grund-stücksgrenzen im Bereich der Bürgersteige einen Freiraum von drei Metern Höhe, im Bereich der Fahrbahnen sogar von 4,50 Meter Mindesthöhe einzuhalten. Diese Abstände sind im Ortsrecht der Stadt Olsberg festgeschrieben.
Und das hat einen guten Grund, weiß Franz-Josef Hammerschmidt vom Fachbereich Bürgerservice und öffentliche Ordnung der Stadt Olsberg: „Diese Freiräume garantieren nicht nur einen reibungslosen Auto- und Personenverkehr, sondern sie sorgen auch dafür, dass die Grundstücksbesitzer haftungsrechtlich auf der ,sicheren Seite‘ sind.“ Dabei gehe es nicht einmal um einen „Radikalschnitt“ – der sei während der Vegetationsphase aus Gründen des Vogelschutzes auch gar nicht erlaubt – Franz-Josef Hammerschmidt: „Es geht um einzelne Äste, die hier die Sicherheit beeinträchtigen.“ Sein Tipp: Überhängende Äste und Zweige können oft auch ein Anlass für Nachbarschaftsstreitigkeiten sein – „wer auch die Grenze zum Nachbarn überprüft, kann hier vorbeugen.“
Was für Gehwege und Fahrbahnen gilt, hat übrigens ebenso für die Straßenbeleuchtung Bedeutung: Auch hier können Äste und Zweige für Probleme sorgen, wenn sie in den unmittelbaren Lichtraum einer Straßenlaterne hineinragen. „Und das kann die Ausleuchtung von Straßen und Gehwegen beeinträchtigen und so bei Dunkelheit zu einer Gefahr werden“, unterstreicht Jan Tillmann vom Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung. Deshalb besteht nach dem Ortsrecht der Stadt Olsberg für Grundstücksbesitzer auch hier die Pflicht, den Lichtraum um eine Straßenlaterne herum freizuhalten – Jan Tillmann: „Mit wenig Aufwand wird so ein deutliches Plus an Sicherheit erreicht – und grüne Grundstücke machen Besitzern wie Passanten Freude.“
Weitere Informationen für interessierte Grundstücksbesitzer gibt es bei Franz-Josef Hammerschmidt unter Tel. 02962/982-201 (ordnungsbehördliche Fragen) oder bei Jan Tillmann (Straßen, Gehwege und Straßenbeleuchtung) unter Tel. 02962/982-250.