Achtung Abzocke Branchenbucheintrag

Hochsauerlandkreis Eine Vermögensverwaltungsgesellschaft im HSK erhielt kürzlich ein Fax vom Absender „Regionales Branchenbuch Nordrhein-Westfalen“ bzw.
„Ihr Branchenbucheintrag“, das bezwecken sollte, dass der Empfänger eine Unterschrift unter einen Vertrag leistet, der einer Abo-Falle sehr nahekommt. Für die Dauer von drei Jahren bestellt das gutgläubige Opfer einen Branchenbucheintrag für einen monatlichen Beitrag von 79,-Euro, also zum Gesamtpreis von 2844, -Euro. Ein Service, den man bedeutend günstiger bis kostenlos bei seriösen Anbietern erhält. Die Rufnummer des angegeben Fax-Anschlusses (Vorwahl 0044) befindet sich in der Schweiz, die Firmenanschrift der GmbH befindet auf den Seychellen. Ebenso ist auffällig, dass eine deutsche Gesellschaftsform (GmbH) für eine Gesellschaft mit Sitz im Ausland auf den Seychellen Geltung haben soll, wo deutsches Recht nicht gilt. Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich entschieden, dass einer Gesellschaft, die diese Branchenbucheinträge kostenpflichtig anbietet/verkauft, kein Anspruch auf Zahlung des Eintragungspreises zusteht (BGH, Urteil vom 26. Juli 2012 – VII ZR
262/11 – LG Bochum, AG Recklinghausen). Damit wird deutlich, dass entsprechende Rechnungen oder sogar Mahnbescheide erfolgreich angegangen oder ignoriert werden können. Als Begründung führt der BGH aus, dass „die formularmäßige Entgeltabrede überraschend sei (§ 305c Abs. 1 BGB)“. Ein strafrechtlicher Vorwurf ist hier nicht zu begründen, dennoch besteht grundsätzlich ein zivilrechtlicher Anspruch, sein Geld, am besten mit einem Rechtsanwalt, zurück zu bekommen. Daher achten Sie darauf, wenn Sie derartige Faxe erhalten.
Lesen Sie sich alles vorab sorgfältig durch. Haben Sie den Vertrag bereits abgeschlossen, besteht für Sie keine Zahlungspflicht. Bereits geleistete Beträge können zurückgefordert werden.