Märkischer Kreis. (pmk). Zurzeit können sich alle betroffenen Bürger am Verfahren zur Änderung des Landschaftsplanes Nr. 6 „Meinerzhagen“ beteiligen. Dieser Landschaftsplan ist seit 2001 rechtsverbindlich, muss nun geändert werden. Das teilt der Märkische Kreis mit. Auf der Ebene der EU sind eine Reihe von besonders schutzwürdigen Flächen als sogenannte FFH-Gebiete (Natura 2000) festgelegt worden. Über die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ist die Verpflichtung entstanden, diese Gebiete als nationale Schutzgebiete festzusetzen. Es handelt sich im Bereich des Landschaftsplanes Nr. 6 „Meinerzhagen“ um die Gebiete „Ebbemoore“ und „Gleyer“. Im Bereich der FFH-Gebiete werden die bereits bestehenden Naturschutzgebiete erweitert bzw. arrondiert.
Für die Dauer der Bürgerbeteiligung ist es ab sofort für alle Betroffenen und Interessenten möglich, sich die Plan- und Textunterlagen online auf der Homepage des Märkischen Kreises (http://www.maerkischer-kreis.de/) anzusehen und ggfs. auszudrucken oder herunterzuladen. Für die eventuell notwendigen Erläuterungen zu den veränderten Inhalten des Landschaftsplanes stehen Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde zur Verfügung. Bis zum 23. Juni kann sich jeder Bürger zu dieser Planung schriftlich oder mündlich (während der Dienstzeiten im Raum 404 des Kreishauses in Lüdenscheid) beim Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege – Untere Landschaftsbehörde – des Märkischen Kreises in 58509 Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45, äußern. Für eine persönliche Rücksprache wird empfohlen, vorher einen Termin telefonisch abzustimmen. Als Ansprechpartner steht Dieter Dirks unter der Rufnummer 02351/966-6365 zur Verfügung. Man kann sich aber auch per E-Mail an landschaft@maerkischer-kreis.de äußern.