Fahrerkarten und Kontrollgeräte im großen Stil manipuliert
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Arbeitsschutz stellte der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Olpe bei einer Verkehrskontrolle Ende letzten Jahres fest, dass der Fahrer einer im Kreis Olpe ansässigen Spedition die Fahrerkarte einer anderen Person benutzte. So konnte der Fahrer, der mit seinem Lkw aus Italien anreiste, die gesamte Strecke zurücklegen, ohne dass auffiel, dass er die zulässige Tageslenkzeit erheblich überschritten und die Ruhezeiten nicht eingehalten hatte. Bei weiteren Ermittlungen bei der Spedition wurden die Daten aller Fahrzeuge des Unternehmens heruntergeladen und sichergestellt. Die Auswertung ergab, dass die Fahrerkarte, die eine nicht mehr zum Unternehmen gehörende Person zur Verfügung gestellt hatte, an 141 Tagen von mehreren Fahrern benutzt wurde. Die Benutzung einer fremden Fahrerkarte stellt eine Straftat gemäß § 269 StGB „Fälschung beweiserheblicher Daten“ dar und wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Außerdem stellten die Polizeibeamten bei ihren Ermittlungen fest, dass einige Kontrollgeräte der Lkw technisch manipuliert wurden. Dies stellt eine Straftat nach § 268 StGB „Fälschung technischer Aufzeichnungen“ dar, die ebenfalls mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet wird.
Durch die Verlängerung der Lenk- und Verkürzung der Ruhezeiten wird die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt. Der Fahrer fährt übermüdet, so dass Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Lkw durch das Abkommen von der Fahrbahn oder das Auffahren auf ein Stauende vorprogrammiert sind. Außerdem verspricht sich die Spedition natürlich wirtschaftliche Vorteile von den Manipulationen.
Erschwerend kommt in dem genannten Fall hinzu, dass durch die technische Manipulation der Kontrollgeräte je nach Fahrzeugtyp die Assistenzsysteme, wie z.B. das ABS, der Bremskraftverstärker oder der Getriebeschutz ausfallen oder nicht mehr ihre volle Wirkung entfalten können. Bei einem Fahrzeug der Spedition hatte die Manipulation zur Folge, dass der Geschwindigkeitsbegrenzer ausfiel. Somit konnte der 40 Tonnen schwere Sattelzug eine Geschwindigkeit von über 130 km/h erreichen. Man kann sich gut vorstellen, was diese Geschwindigkeit mit den gegebenenfalls eingeschränkt funktionierenden Assistenzsystemen für die Verkehrssicherheit bedeutet.
Die Ermittlungen der Polizei sind nun zum Abschluss gekommen. Die Spedition sowie die beteiligten Fahrer werden sich nun einem Strafverfahren stellen müssen.
Bereich Attendorn / Finnentrop
Einbruch in metallverarbeitende Firma
Am späten Dienstagabend brachen unbekannte Täter in eine Firma in der Straße Oberer Hammer in Finnentrop – Lenhausen ein.
Die Einbrecher gelangten auf noch ungeklärte Weise auf das eingefriedete Betriebsgelände. Am Firmengebäude zerschlugen sie eine Außenleuchte mit einem Bewegungsmelder und verstellten eine weitere Leuchte. Anschließend stiegen sie über ein eingeschlagenes Kunststofffenster in die Fertigungshalle der Firma ein, in der unter anderem Edelmetall verarbeitet wird. In der Halle zerstörten die Täter an der Wand angebrachte akustische Alarmsignalgeber und einen Bewegungsmelder. Nach derzeitigem Ermittlungsstand zogen die Einbrecher jedoch wieder ohne Beute ab.
Zwei Pkw aufgebrochen
In Attendorn wurden am Dienstagnachmittag zwei Pkw aufgebrochen.
Unbekannte Täter zerschlugen in der Zeit zwischen 15 Uhr und 17:30 Uhr eine Seitenscheibe eines Opel Corsa, der in der Breiten Techt abgestellt worden war. Da sich keine Wertgegenstände im Auto befanden, konnten die Täter keine Beute machen. Anders lief es bei einem Pkw der Marke Toyota ab, der in der Zeit zwischen 17:30 Uhr und 18:10 Uhr in der Finnentroper Straße geparkt worden war. Auch hier schlugen unbekannte Täter eine Scheibe ein und gelangten ins Fahrzeug, aus dem sie eine Handtasche mit Bargeld und Papieren der geschädigten 45-jährigen Fahrerin entwendeten. Von den Tätern fehlt derzeit jede Spur.