Hochsauerlandkreis.
Auf den Internetseiten der Bezirksregierung lesen wir zu den LEADER-Projekten, dass sich in NRW landesweit 43 Regionen beworben hatten. Von den 28 ausgewählten LEADER-Regionen in Nordrhein-Westfalen liegen elf im Regierungsbezirk Arnsberg. Alleine hier stünden dem ländlichen Raum über das Förderprogramm LEADER rund 28 Millionen Euro zur Verfügung. LEADER ist ein euroäisches Programm; die Abkürzung steht für “Liaison entre actions de développement de l’économie rurale”.
Die Bewerbungsfrist der LEADER-Projekte für die Förderperiode 2014 – 2020 lief bis zum 16. Februar 2015. Alle Gemeinden im Hochsauerlandkreis sind nun bekanntlich mit von der Partie, in drei LEADER-Regionen. Nun liegt die Umsetzung der LEADER-Projekte an. Es geht vor allem um Projekte, an denen mehrere Orte gemein-sam beteiligt sind und die nachhaltig sind.
Konkrete Planungen setzen voraus, dass die Kriterien bekannt sind, nach denen sich die Förderfähig-keit der einzelnen Projekte richtet. Jedoch liegt die Richtlinie des Landes NRW, aus der sich die Krite-rien für die förderfähigen Projekte ergeben, immer noch nicht vor, trotz wiederholter Ankündigungen.
Daher bat die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) Landrat Dr. Karl Schneider am 16.02.2016, diese 2 Fragen zu beantworten:
• Ist Ihnen bekannt, wann mit der Veröffentlichung dieser seit etwa einem Jahr überfälligen Richtlinie zu rechnen ist?
• Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, auf eine baldige Veröffentlichung dieser Richtlinie dieser Richtlinie Einfluss zu nehmen.
Aus dem Kreishaus kam am 02.03.2016 (mit Datum vom 26.02.2016) die Antwort, die Veröffentlichung der Richtlinie stünde unmittelbar bevor.
Hier die Antwort des Landrats komplett:
„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1 „Ist Ihnen bekannt, wann mit der Veröffentlichung dieser seit etwa einem Jahr überfälligen Richtlinie zu rechnen ist?”
Lt. telefonischer Auskunft des zuständigen Referates im Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom heutigen Tage steht die Veröffentlichung unmittelbar bevor. Eine Veröffentlichung im Ministerialblatt sei bereits veranlasst. Möglicherweise komme auch ein vorheriges In-Kraft-Setzen auf dem Erlasswege in Frage.
Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, auf eine baldige Veröffentlichung dieser Richtli-nie dieser Richtlinie Einfluss zu nehmen.”
Vor dem Hintergrund der unmittelbar bevorstehenden Veröffentlichung der Richtlinie ist eine Einflussnahme nicht erforderlich.“
Die Veröffentlichung der Richtlinie erfolgte dann tatsächlich am 29.02.2016. Sie ist auf den Internetseiten der LEADER-Region im Altkreis Meschede veröffentlicht: http://www.leader-sauerland.de/fileadmin/user_upload/LEADER_Richtlinie.pdf.
PM der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)