Zwei Fakten in Sachen Windkraft

Zwei Fakten in Sachen Windkraft
Sundern. 1. In der letzten Sitzung des sunderner Rates hat das Planungsamt zunächst die Möglichkeit der Ausweisung von Windkraftvorrangzonen auf städtischem Gebiet verneint. Erst auf wiederholte Nachfrage kam heraus, dass städtische Flächen lediglich nicht bevorzugt werden dürfen. Die Einbeziehung in die aktuelle Planung ist also verpflichtend.
2.
Die Stadt Sundern möchte ein gesetzes- und erlasskonformes Planverfahren. Die Windenergieerlasse des grünen Umweltministers Remmel aus 2011 und 2015 stehen der Einbeziehung städtischer Flächen völlig offen gegenüber. Bei der Ausweisung von städtischen Flächen wird die am weitreichendste kommunale Wertschöpfung attestiert. Durch jährliche Pachteinnahmen der Stadt würden alle Bürgerinnen und Bürger profitieren. Es besteht keine rechtliche Hürde für die Einbeziehung städtischer Flächen bei der Planung.
Reinhard Lohmann
für die
IG (Gegen)Wind Hellefelder Höhe

Foto durch Reinhard Lohmann eingereicht