Heimischer SPD-Landtagsabgeordneter Gerd Stüttgen zur Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger

Arnsberg/Sundern/Schmallenberg. „Vor Krieg und Verfolgung fliehen nicht nur Erwachsene. Viele Kinder und Jugendliche sind von ihren Familien auf den gefahrvollen Weg in Sicherheit geschickt worden. Um diese unbegleiteten Minderjährigen kümmern sich nun die zuständigen Behörden und wie ich weiß auch viele Menschen ehrenamtlich.“ Gerd Stüttgen, frisch verpflichteter SPD-Landtagsabgeordneter legt jetzt aktuelle Zahlen vor, wie viele unbegleitete ausländische Minderjährige die Jugendämter der Städte Arnsberg, Schmallenberg und Sundern mit Stand zum 29.01.2016 betreuen. In Arnsberg sind es demnach insgesamt 42 Kinder und Jugendliche, die in Obhut genommen wurden. Weitere 10 Kinder muss Arnsberg noch versorgen, dann ist die Quote zunächst erfüllt. Schmallenberg hat für 15 Kinder und Jugendliche die Verantwortung übernommen, 18 müssen es am Ende sein. Sundern wurden erst 7 Kinder und Jugendliche zugewiesen, für weitere 13 Minderjährige ist noch Potenzial vorhanden. Das Jugendamt des Hochsauerlandkreises für die neun Städte und Gemeinden im HSK ohne eigenes Jugendamt kümmert sich bereits um 84 minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche im HSK, die zu erfüllende Quote beträgt 96 Minderjährige.
Zuständig für die Verteilung der Minderjährigen auf die Kreise, Städte und Gemeinden in NRW ist die Landesstelle NRW. Das Verteilungsverfahren ist seit November 2015 bundes- und landesweit einheitlich geregelt. Die vorgeschriebene Quote für Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten, ausländischen Minderjährigen unterliegt dem so genannten „Königsteiner Schlüssel“. Damit wird festgelegt, wie viele Asylsuchende ein Bundesland aufnehmen muss. Dies richtet sich nach Steuereinnahmen (2/3 Anteil bei der Bewertung) und der Bevölkerungszahl (1/3 Anteil bei der Bewertung). Die Quote wird jährlich neu ermittelt. Im Jahr 2015 hat NRW mit 21,21 % die höchste Quote und Bremen mit 0,95 % die niedrigste Quote Asylsuchende aufzunehmen. NRW versorgt aktuell 12.526 Kinder und Jugendliche, das entspricht einem Erfüllungsgrad von 86,8 %. Für weitere 1910 unbegleitete, ausländische Minderjährige muss NRW demnach noch Sorge tragen.
Für 2016 werde der „Königsteiner Schlüssel“ nach dem Erlass der 22. VO über den Finanzausgleich unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2014 berechnet und veröffentlicht, so Gerd Stüttgen. Bis dahin gelte der „Königsteiner Schlüssel“ 2015 fort.