Zuweisungen von Flüchtlingen in die Kommunen Bezirksregierung Arnsberg erläutert Stadt Essen Berechnungsmodus

Die Bezirksregierung Arnsberg hat heute Vertretern der Stadt Essen die Zuweisungsberechnung erläutert. Es wurde dargelegt, dass sie auf den klaren Vorgaben des landesweit gültigen Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW (FlüAG) basiert. In den heutigen Gesprächen konnte unter Beteiligung der Bezirksregierung Düsseldorf die offenen Fragen beantwortet werden.
 
Die Berechnung wird für alle 396 Städte und Gemeinden des Landes einheitlich durchgeführt, um eine mögliche Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Gemeinden oder Städte zu vermeiden. Der Grundgedanke sieht eine an der Größenordnung (Einwohnerzahl und Fläche) orientierte, gleichmäßige Belastung aller Kommunen vor.
 
Die Berechnung der Zuweisungen sieht dabei zunächst die Ermittlung einer Gesamtzahl aller zu berücksichtigen Faktoren vor. Am Ende des vergangenen Jahres belief sich diese Berechnungsgröße auf eine Gesamtsumme von 304.000. Insgesamt werden darin berücksichtigt: die Zahl der Kontingentflüchtlinge, die Zahl der unerlaubt Eingereisten sowie die in Obhut genommenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge – insgesamt 217.000 Personen. Gleichermaßen fließt in diese Berechnungsgröße die Zahl von 86 000 Plätzen in Landeseinrichtungen ein. Diese werden denjenigen Städten und Gemeinden gutgeschrieben, in denen derartige Unterkünfte bestehen. Für sie verringert sich ihre Aufnahmeverpflichtung um die Kapazität der vor Ort bestehenden Landeseinrichtung. Dennoch muss die Anzahl der in diese Kommunen nicht zugewiesenen Flüchtlinge, umverteilt werden. Daher ist es erforderlich diese Zahl in die Berechnung der umzuverteilenden Flüchtlinge mit einzubeziehen.
 
Die Anrechnung der Unterbringungskapazitäten des Landes auf die Zuweisungsverpflichtung wirkt sich in den einzelnen Kommunen unterschiedlich aus. Unterschiede ergeben sich dabei durch die Größe der jeweiligen Stadt oder Gemeinde sowie der dort unter Umständen angesiedelten Landeseinrichtungen und deren jeweiliger Kapazität.
 
Um eine individuelle Überprüfung der jeweiligen Berechnungen zu ermöglichen, stehen Experten der Bezirksregierung für alle Fragen der Kommunen zur Verteilstatistik auf der Basis des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) zur Verfügung.