Da im Stadtgebiet Sundern möglicherweise vermeintliche Kontrolleure vorgeben im Auftrag der Feuerwehr die Umsetzung der Rauchmelderpflicht zu kontrollieren, gibt die Feuerwehr der Stadt Sundern folgende Hinweise:
Weder gab noch gibt es durch, oder im Auftrag der Feuerwehr entsprechende Kontrollen! Solche Kontrollen sind auch nicht vorgesehen oder geplant!
Das von den vermeintlichen Kontrolleuren genannte Datum vom 01.01.2016 zur Umsetzung der sogenannten „Rauchmelderpflicht“ ist falsch!
Laut § 49 Abs, 1 der Landesbauordnung (BauO NRW) müssen Neubauten seit dem 01.03.2013 in Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in Fluren mit angrenzenden Aufenthaltsräumen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
Vor diesem Stichtag errichtete Wohneinheiten müssen bis zum 31.12.2016 entsprechend mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.
Bei Fragen steht Ihnen Ihre Feuerwehr gerne zur Verfügung!
Natürlich möchten wir an dieser Stelle auf die Wichtigkeit von Rauchmeldern hinweisen.
Rauchmelder ermöglichen Ihnen im Brandfall eine rechtzeitige Flucht vor dem giftigen Brandrauch der bei einem Feuer entsteht.
Rauchmelder retten Leben!