Arnsberg. Seit 2011 parken in Arnsberg besonders klima- und umweltfreundliche PKW, also Fahrzeuge mit Verbrennungs- oder Elektromotor mit einem CO2-Ausstoß unter 100g/km kostenlos. Nach einer fünfjährigen Testphase wird diese Regelung nun der aktuellen technischen Entwicklung hin zu effizienteren Fahrzeugen sowie den neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst: Zukünftig wird das kostenfreie Parken nur noch für Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge in ausgewählten Parkzonen erlaubt sein. Zum 31. Dezember läuft die bisherige Regelung endgültig aus und wird dann auch nicht mehr verlängert. Die ausgestellten Sonderausweise verlieren zum Jahresende 2015 ihre Gültigkeit.
Damit trägt die Stadt Arnsberg den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung: Das im Juni 2015 in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz sieht Vergünstigungen nur für reine Elektrofahrzeuge, für Brennstoffzellenfahrzeuge oder Hybridfahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von höchstens 50g/km oder einer rein elektrischen Reichweite von mindestens 40 Kilometer vor. Diese Fahrzeuge werden mit dem Buchstaben „E“ auf dem Kennzeichen bzw. einer zusätzlichen Plakette gekennzeichnet.
Zukünftig werden besondere Bereiche in den Arnsberger Ortsteilen durch Beschilderung gekennzeichnet, in denen die klimafreundlichen Fahrzeuge dann kostenlos parken dürfen. Die Beschilderung der ersten Parkzonen im Bereich der Neheimer Innenstadt sowie der Altstadt in AltArnsberg (Steinweg / Alter Markt) wird im ersten Quartal 2016 erfolgen.
Anlage: Zusatzzeichen „E-Fahrzeuge frei“ (gem. 39 Abs. 10 StVO)